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Nachhaltigkeitskriterium Faires Handwerk

Ausschreibungen
Nachhaltigkeitskriterium Faires Handwerk

Nachhaltigkeitskriterium Faires Handwerk
Offenbach integriert als erste Stadt die Initiative in Bauausschreibungen. Foto: Stadt Offenbach

Offenbach am Main hat als erste Stadt die Initiative Faires Handwerk als Nachhaltigkeitskriterium in Ausschreibungen für Maler-, Putz- und Trockenbauarbeiten aufgenommen.

Das bedeutet: Malerbetriebe, die sich der Initiative verpflichtet haben, erhalten bei Teilnahme an einer städtischen Ausschreibung entsprechende Bonuspunkte. Dadurch bleiben sie gegenüber Billiganbietern, die mit dem günstigsten Angebot punkten, konkurrenzfähig.

„Wir finden das Engagement vorbildlich, unterstützen es hiermit als Auftraggeber und hoffen, dass es sich schnell verbreitet“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke. Bereits seit Frühjahr 2019 achtet die Stadt Offenbach bei Ausschreibungen darauf, Nachhaltigkeitskriterien als Zuschlagskriterien zu berücksichtigen. Bei Bauleistungen sind das in der Regel die Ausbildungsquote, die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen, die Einhaltung der Pflichtquote für Schwerbehinderte und das Arbeitsschutz-Management-System der BG Bau. Nun ist die Initiative Faires Handwerk als weiteres Kriterium hinzugekommen.

„Dass die Stadt Offenbach ihren Katalog entsprechend erweitert hat, ist für uns ein echter Meilenstein“, freut sich Felix Diemerling, Geschäftsführer der Maler- und Lackiererinnung Rhein-Main und Mitbegründer der Initiative. „Denn trotz guter Konjunktur sind illegale und unfaire Beschäftigungsmodelle auf dem Bau an der Tagesordnung. Um diesen zu begegnen, braucht es starke Partner, die mit ihrer Vergabepraxis einen Anreiz schaffen.“

Die Initiative Faires Handwerk hat sich zum Ziel gesetzt, Lohn-Dumping und Schwarzarbeit zu verhindern, Transparenz und Rechtssicherheit für Kunden zu schaffen sowie Arbeitsplätze zu erhalten. Ihr Kern ist eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung der Handwerksbetriebe. In dieser sind Standards definiert, die die gesetzlichen Vorgaben beinhalten und über diese sogar hinausgehen. Ihr wesentliches Merkmal ist die Ausführung der Kernleistungen mit eigenen, sozialversicherungspflichtig angestellten Mitarbeitern.

Daneben umfasst die freiwillige Erklärung eine Reihe weiterer Punkte, die die Betriebe etwa zur Einhaltung von Mindestlohn, Arbeitssicherheit und Datenschutz sowie zur Einstellung von Fachpersonal verpflichten. Kunden soll die Selbstverpflichtungserklärung die Möglichkeit bieten, einen verantwortungsvollen Betrieb, der Wert auf Qualität, Fairness und eine Gewährleistung im Schadensfall legt, zu erkennen.

Mittlerweile hat sich die Initiative auch auf Interessensvertretungen der Maler und Lackierer in anderen Kreisen Hessens und anderen Bundesländern sowie auf andere Gewerke ausgedehnt. So sind seit kurzem die Frankfurter Innungen „Sanitär Heizung Klima“ und „Elektro- und informationstechnische Handwerke“ sowie der Landesinnungsverband der Glaser Hessen dabei.

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