Eine Beschichtung von pulverbeschichteten Bauteilen wird dann vorgenommen, wenn der Pulverlack lediglich als Grundierung aufgetragen wurde, z. B. ein Zweikomponenten-Epoxidharzlack. Denn diese Flächen neigen zum Kreiden und müssen überstrichen werden. Ebenso kann es bei Abnutzung von Gegenständen notwendig werden, eine bestehende Pulverlackierung zu überarbeiten.
Je nach enthaltenen Zusätzen und Pulverlacktyp muss allerdings mit Haftungsproblemen gerechnet werden. Deshalb ist der Untergrund im Vorfeld auf Verschmutzung, Bindemitteltyp und Haftung der Pulverbeschichtung zu prüfen.
Tragfähigkeit und Haftung sind recht unkompliziert durch eine Kratzprobe oder einen Gitterschnitt zu klären. Welches Bindemittel die vorhandene Pulverbeschichtung enthält, lässt sich mithilfe von Lösemittelquellbarkeit, Laboruntersuchung oder Recherche beim Hersteller ermitteln. Hinweise hierzu finden sich möglicherweise auf Aufklebern an Bauteilen. Eine Untersuchung der Beschichtung im Labor ist grundsätzlich sicherer als die üblichen Prüfungen vor Ort.
Sind die wesentlichen Aspekte geklärt, sollte die zu bearbeitende Oberfläche sorgfältig vorbereitet werden. Eine Reinigung durch Wäsche oder das Anschleifen sind empfohlene Methoden. Je nach Hartnäckigkeit der Beläge greift man zu Schwamm, Schleifvlies oder -papier.
Im Hinblick auf die Gewährleistung ist es wichtig, ein Produkt zu verwenden, das ausdrücklich als „Beschichtung für Pulverbeschichtungen“ geeignet ist. Andernfalls sollte eine Bedenkenanmeldung beim Auftraggeber eingereicht werden.
Das Anlegen einer Probefläche ist auf jeden Fall ratsam. Sie ermöglicht dem ausführenden Betrieb, entsprechende Kratz- und Schnittproben durchzuführen, um die Haftfestigkeit zu prüfen. Allerdings gilt auch hier: Das Verhalten nach einer Bewitterung lässt sich mit diesem Verfahren nicht feststellen. Hierfür wäre eine Laborprüfung nötig.