Für den dauerhaften Erfolg der Schimmelsanierung muss zuerst ermittelt werden, woher die Feuchtigkeit überhaupt kommt und wie weitere Feuchtigkeitseinwirkung beseitgt werden kann.
Schimmelsanierung bei Bauteilfeuchtigkeit
Kommt es zu einem Wasserschaden – beispielsweise verursacht durch einen Wasserrohrbruch oder durch das Überlaufen der Badewanne oder durch einen geplatzten Waschmaschinenschlauch – müssen sofort nach dem Bemerken technische Trocknungsmaßnahmen eingeleitet werden. Nur so lässt sich ein mikrobiellen Befall vermeiden. Ist durch einen länger andauernden Wasseraustritt, z.B. durch feine Haarrisse oder Korrosion in wasserführenden Leitungen, bereits ein Schimmelbefall eingetreten, dann müssen Bauteile, die mikrobiell befallen sind, in der Regel vor Beginn der Trocknungsmaßnahmen ausgebaut werden.
Bei der Trocknung von Bauteilen dürfen aber keine mikrobiellen Bestandteile freigesetzt werden. Darauf muss das Trocknungsverfahren abgestimmt werden. Ist dies nicht möglich, sind die betroffenen Räume abzuschotten. In bewohnten Räumen dürfen nur Trocknungsverfahren eingesetzt werden, die eine Freisetzung von Staub und Schimmelbestandteilen verhindert.
Außerdem muss beachtet werden: Eine Trocknung von Konstruktionsaufbauten (Hohlräume, Fußböden) ,die durch fäkalhaltiges Abwasser verunreinigt sind, ist nicht zielführend. Solche Konstruktionen müssen vor der Schimmelsanierung ausgebaut werden.
Schimmelsanierung bei Oberflächenfeuchtigkeit (Kondensation)
Bei erhöhter Luftfeuchtigkeit und kalten Oberflächen kann es zu einem Kondensationsschaden kommen. Dieser kann durch unangepasstes Heiz- und Lüftungsverhalten, durch Wärmebrücken oder eine Kombination dieser beiden Ursachen ausgelöst worden sein. Zur Vermeidung sollte ggf. das Wohnverhalten entsprechend angepasst oder aber bei Wärmebrücken der Wärmeschutz verbessert werden. Auch Schimmelbefall durch Kondensation sollte umgehend fachgerecht entfernt werden.
Erst nach der Klärung und Beseitigung der Feuchteursachen kann eine Schimmelsanierung erfolgen.
Teil 5: Wer darf was sanieren?
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