Startseite » Aus- & Weiterbildung »

Welche Chancen und Risiken birgt der Einsatz von Nachunternehmern?

ALLES KLAR?
Einsatz von Nachunternehmern

Einsatz von Nachunternehmern
Autor Eberhard Schilling Akademie für Betriebsmanagement und Meisterschule Stuttgart schilling@farbegestaltung.de

Welche Chancen und Risiken birgt der Einsatz von Nachunternehmern?

Es ist heute im Handwerk weit verbreitet, dass für bestimmte Auftragspositionen oder Teilleistungen andere Unternehmer beauftragt werden.

Für den Einsatz von Nachunternehmern sprechen eine ganze Reihe von Gründen:

1. Das Unternehmen verfügt nicht
über die notwendigen Fach- oder
Spezialkenntnisse.

2. Das Unternehmen verfügt kurzfristig nicht über die nötigen Kapazitäten.

3. Das Unternehmen will sich mittelfristig seine Flexibilität erhalten, beispielsweise um weitere Aufträge annehmen zu können.

4. Durch den Nachunternehmereinsatz können Kostenvorteile entstehen.

Beim Einsatz von Nachunternehmern sind jedoch nicht nur die Chancen, sondern auch die Risiken zu beachten. Nachfolgend werden die wesentlichsten Risiken kurz skizziert1).

1. Schwarzarbeit: Nachunternehmer,
die ein stehendes Gewerbe nach Anlage A der Handwerksordnung (HWO) ausüben, müssen beim Gewerbeamt gemeldet und in die Handwerksrolle eingetragen sein. Tipp: Immer Kopie
der Handwerkskarte bzw. des Gewerbeausweises vorlegen lassen. Für zulassungsfreie Handwerke wie Fliesenleger und handwerksähnliche Gewerbe reicht die Gewerbeanmeldung
(Gewerbeausweis).

2. Es besteht kein Nachunternehmerverhältnis: Ein echtes Nachunternehmerverhältnis liegt nur dann vor,
wenn ein eigenständiger Werkvertrag mit konkret umrissenem Leistungsumfang sowie Gewährleistungsansprüchen besteht. Die Mitarbeiter des Nachunternehmers dürfen auch nicht in die Organisation des Hauptunternehmers eingebunden sein und von diesem
keine Weisungen erhalten.

3. Haftung des Handwerkers für
Mängel und für Schäden seines
Nachunternehmers

4. Selbstausführungspflicht des Auftragnehmers nach § 4 Abs. 8 VOB/B:
Bei einem VOB-Vertrag ist die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich.

5. Haftung für Mindestlöhne und
Mindestarbeitsbedingungen: Der
Hauptunternehmer (Auftraggeber)
haftet wie ein Bürge (selbstschuldnerisch) für die Einhaltung der entsprechenden Mindestlöhne durch
seine Nachunternehmer.

6. Haftung für Sozialversicherungsbeiträge: Für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge durch den Nachunternehmer (NU) haftet der Hauptunternehmer immer selbstschuldnerisch, wenn der geschätzte Gesamtwert aller für ein Bauwerk in Auftrag gegebenen Bauleistungen mindestens 275.000,00 € beträgt. Er ist jedoch von der Haftung befreit, wenn er nachweist, dass er ohne eigenes Verschulden davon ausgehen konnte, dass der Nachunternehmer seine Zahlungspflicht erfüllt (§ 28e SGB IV).

7. Haftung für Beiträge zur SOKA-BAU: Für alle Unternehmen des Baugewerbes bzw. für Unternehmen, die überwiegend Leistungen aus dem Bauhauptgewerbe erbringen (z. B. Stuckateure, Trockenbauer) besteht eine Pflichtmitgliedschaft bei der SOKA-BAU. Hauptunternehmer aus dem Bauhaupt- und dem Ausbaugewerbe haften selbstschuldnerisch für die korrekte und vollständige Abführung der Sozialkassenbeiträge ihrer SOKA-BAU-pflichtigen Nachunternehmer, auch für ausländische. Allerdings verzichtet die SOKA-BAU auf die
Inanspruchnahme des Auftraggebers, wenn sein Nachunternehmer präqualifiziert ist.

1) Eine ausführliche Darstellung aller
wesentlichen Risiken und Maßnahmen
zu deren Reduzierung in Eberhard Schilling,
Auftragsabwicklung, DVA München 2018,
zu beziehen beim malerblatt-medienservice.

Produkt des Monats
Aktuelle Ausgabe
Titelbild Malerblatt 4
Ausgabe
4.2024
ABO

Malerblatt Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Malerblatt-Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Malerblatt-Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Malerblatt-Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de