Bei der Verarbeitung eines WDV-Systems gibt es regelmäßig unterschiedliche Herangehensweisen zur Ausbildung der Leibungen.
In Abhängigkeit davon, wie die Fenster positioniert sind, ergeben sich drei Varianten, von denen Variante 1 regelmäßig im Bestand vorzufinden ist. Bei der Variante 1 schließt die Dämmplatte bündig zum Mauerwerk, danach wird eine zwei bis vier Zentimeter starke Leibungsplatte mit einer Überlappung des Fensterrahmens verklebt. Die Anordnungen der Varianten 2 und 3 hingegen sind typisch für den Neubau und der verbesserten energetischen Qualität geschuldet. Variante 2 schließt ebenfalls bündig mit dem Mauerwerk, schließt allerdings an das vorgesetzte Fenster an. Hier würde dann ebenfalls eine separate Leibungsplatte verklebt werden. Bei der Ausführungsvariante 3 entsteht die Leibung sozusagen durch die Dämmstärke. Hier wird die Dämmplatte so angeordnet, dass sie den mit dem Mauerwerk bündigen Fensterrahmen ca. zwei bis vier Zentimeter überdeckt.
Zur Aufmaßprüfung wurde Ausführungsvariante 3 in der Praxis bereits mehrfach zunächst nicht anerkannt. Begründung: „… man hätte gar keine Leibungen ausgebildet, diese seien ja durch die Dämmstärke entstanden.“ Das ist natürlich so nicht richtig.
Unter Hinzuziehung der einschlägigen Fachliteratur ist zunächst einmal festzustellen, dass das „Dämmen von Leibungen“ generell gesondert zu berechnen ist. Dabei ist es unerheblich in welcher Ausführungsvariante die Leibungen hergestellt werden. Losgelöst davon: Wenn die Leibungen durch die Dämmstärke ausgebildet werden, entsteht zum Fenster hin selbstverständlich ein Aufwand durch Ausmessen, Zuschnitt und Anpassen. Insofern – glasklar – sind Leibungen, die durch die Dämmstärken entstehen, ohne Wenn und Aber immer auch zu vergüten.
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