Bei der VOB-Abrechnung von Nischen gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Die Abrechnungsregeln genau zu deuten und richtig anzuwenden kann „ein Baustein“ für den Ertrag eines Malerbetriebes bilden. Ein Beispiel: Nischen bis 2,5 m² Einzelgröße, die wie die Wandflächen behandelt werden, werden zunächst übermessen und dann nochmals zusätzlich erfasst. Im Klartext und in der Berechnung heißt dies:
Wand: 5,00 x 2,53 = 12,65 m² zuzüglich der Nische: 1,60 x 0,80 = 1,28 m² führt zu einer abrechenbaren Gesamtfläche von 13,93 m².
Diese VOB-Regel gilt für die Gewerke DIN 18363 Malerarbeiten, DIN 18366 Tapezierarbeiten, DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten, DIN 18345 WDVS-Arbeiten und DIN 18340 Trockenbauarbeiten und ist in den jeweiligen Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) jeweils unter Abschnitt 5 beschrieben.
Abhängig von der Größe der Baustelle können bei Nichtbeachtung dieser Regel schnell einige tausend Euro pro Bauvorhaben verloren gehen.