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Untergrundprüfmethoden: Gitterschnitt und Kratzprobe

Frage des Monats:
Gitterschnitt und Kratzprobe

Gitterschnitt und Kratzprobe
Frage des Monats: Glatte Wände und Deckenflächen
Um diese Frage kommt kein Maler herum: Wie sieht es mit der Tragfähigkeit des Untergrunds oder der Haftfestigkeit der Beschichtung aus?

Kratzprobe

Eine typische Baustellen-Prüfung. Bei mineralischen Untergründen wird mit einem festen, kantigen, harten Gegenstand (Taschenmesser, Schraubenzieher, Autoschlüssel) der Untergrund aufgekratzt. Ein Absanden, Abblättern oder Abplatzen der Oberfläche kann so festgestellt werden. Sinterschichten sind erkennbar, wenn an den geritzten Stellen durch Aufsaugen von Wasser eine dunkle Verfärbung auftritt.

Gitterschnittprüfung

Bei harten, ebenen Untergründen (vorwiegend Metall und Kunststoff), liefert neben der Kratzprobe die Gitterschnittprüfung einen differenzierten Eindruck über deren Tragfähigkeit und die Haftfestigkeit der vorhandenen Beschichtung.Obwohl die Gitterschnittprüfung primär zur Anwendung im Prüflabor gedacht ist, eignet sie sich auch als Feldprüfung im Baubereich. Hierbei sind Umgebungsbedingungen wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Trockenschichtdicke im Prüfbericht zu protokollieren.

Es werden jeweils sechs parallel laufende Ritzschnitte im rechten Winkel zueinander angebracht, deren Abstand je nach Beschichtungsdicke ein bis drei Millimeter betragen kann. So entsteht ein Gitter von 25 Quadraten. Die Schnitte sind mit einem Mehrschneidengerät oder einem Cuttermesser, ggf. mithilfe einer Gitterschnittschablone, gleichmäßig bis auf den Untergrund auszuführen. Lose Partikel werden danach mit einer weichen Bürste durch diagonales hin- und herbürsten entfernt. Oder aber durch Aufbringen eines Klebebandes, das parallel in eine Richtung der Schnitte auf das Gitter gelegt, angedrückt und gleichmäßig in einem Winkel von circa 60 Grad abgezogen wird. Anhand der Gitterschnittkennwerttabelle können die Ergebnisse zur Haftfestigkeit bewertet werden. Dabei ist Gt 0 sehr gut, Gt 5 sehr schlecht.


Grundsätzlich gelten folgende Kriterien für zu beschichtenden Oberflächen:

  • tragfähig
  • fest
  • trocken
  • sauber
  • frei von Verschmutzungen

Laut VOB muss der Auftragnehmer die von ihm zu beschichtenden Untergründe überprüfen, obwohl er unter baustellenüblichen Bedingungen nur oberflächliche Mängel feststellen kann. Bestehen Bedenken gegen die vorgesehene Art der Beschichtung, ist dies dem Auftraggeber vor Arbeitsbeginn schriftlich mitzuteilen. Werden besondere Leistungen nötig, sind diese gesondert abzurechnen.

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