Bei der Schimmelsanierung entsteht je nach dem gewählten Arbeitsverfahren eine mehr oder weniger hohe Staubbelastung. Bei länger andauernder oder häufiger Exposition der Beschäftigten kann dies zu gesundheitlichen Beschwerden führen.
Die Beseitigung von Schimmelbefall somit Sanierungs- und Reinigungsarbeiten sind nicht gezielte Tätigkeiten im Sinne der Biostoffverordnung. Vor Beginn der Sanierungsarbeiten ist daher immer eine Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber zu erstellen, und es sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Hierzu kann die DGUV 021-028 der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft zu Hilfe genommen werden. Mit der Gefährdungsbeurteilung wird festgelegt, welche Arbeits- und Umgebungsschutzmaßnahmen (Schutz der Beschäftigten und der Umgebung) zu ergreifen sind. Es ist praxisnah festzulegen, welche Staubbelastung durch die zu verrichtende Tätigkeit der Schimmelsanierung entsteht und welcher Zeitbedarf für die Schimmelsanierung benötigt wird.
Die DGUV 021–028 unterscheidet hiernach drei Gefährdungsklassen in Abhängigkeit von der zu erwartenden Exposition und der Dauer der Tätigkeit:
– Gefährdungsklasse 1 = erhöhte Staubbelastung
– Gefährdungsklasse 2a = hohe Staubbelastung, Dauer der Arbeiten 2 Stunden
– Gefährdungsklasse 2b = hohe Staubbelastung, Dauer der Arbeiten 2 Stunden
– Gefährdungsklasse 3 = sehr hohe Staubbelastung
Ziel bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung bzw. bei der Wahl der Arbeitstechnik ist, die Staub- und Sporenfreisetzung gering zu halten, um ggf. von einer höheren in eine niedrigere Gefährdungsklasse zu gelangen, was sich positiv auf die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen (geringerer Aufwand) auswirkt.
Aus der Betriebsanweisung kann u. a. entnommen werden, welche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln bei einer Schimmelsanierung einzuhalten sind und wie die Vorgehensweise bei Störungen und im Gefahrenfall zu erfolgen hat.
Die Gefährdungsbeurteilung und die Betriebsanweisung sind jeweils auf das zu sanierende Objekt abzustimmen und bei neuen Erkenntnissen (Schadensausmaß, Sanierungsumfang, Sanierungsdurchführung) während der Sanierung anzupassen.
PDF zum Download: