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Schimmelsanierung – Beurteilung der Gefährdung, Planung, Vorbereitung

Teil 6: Die Gefährdungsbeurteilung bei der Schimmelsanierung erfolgt durch Gefährdungsklassen
Fachgerechte Schimmelsanierung – Planung und Vorbereitung

Fachgerechte Schimmelsanierung – Planung und Vorbereitung
Mikrobieller Befall an einer Estrichdämmschicht durch länger einwirkende Feuchtigkeit.Hier ist ein Rückbau erforderlich. Foto: Robert Kussauer
Bei der Planung und Vorbereitung der Schimmelsanierung muss eine Gefährdungsbeurteilung und eine Betriebsanweisung stattfinden.

Bei der Schimmelsanierung entsteht je nach dem gewählten Arbeitsverfahren eine mehr oder weniger hohe Staubbelastung. Bei länger andauernder oder häufiger Exposition der Beschäftigten kann dies zu gesundheitlichen Beschwerden führen.

Die Beseitigung von Schimmelbefall somit Sanierungs- und Reinigungsarbeiten sind nicht gezielte Tätigkeiten im Sinne der Biostoffverordnung. Vor Beginn der Sanierungsarbeiten ist daher immer eine Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber zu erstellen, und es sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Hierzu kann die DGUV 021-028 der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft zu Hilfe genommen werden. Mit der Gefährdungsbeurteilung wird festgelegt, welche Arbeits- und Umgebungsschutzmaßnahmen (Schutz der Beschäftigten und der Umgebung) zu ergreifen sind. Es ist praxisnah festzulegen, welche Staubbelastung durch die zu verrichtende Tätigkeit der Schimmelsanierung entsteht und welcher Zeitbedarf für die Schimmelsanierung benötigt wird.

Die DGUV 021–028 unterscheidet hiernach drei Gefährdungsklassen in Abhängigkeit von der zu erwartenden Exposition und der Dauer der Tätigkeit:

– Gefährdungsklasse 1 = erhöhte Staubbelastung

– Gefährdungsklasse 2a = hohe Staubbelastung, Dauer der Arbeiten 2 Stunden

– Gefährdungsklasse 2b = hohe Staubbelastung, Dauer der Arbeiten 2 Stunden

– Gefährdungsklasse 3 = sehr hohe Staubbelastung

Ziel bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung bzw. bei der Wahl der Arbeitstechnik ist, die Staub- und Sporenfreisetzung gering zu halten, um ggf. von einer höheren in eine niedrigere Gefährdungsklasse zu gelangen, was sich positiv auf die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen (geringerer Aufwand) auswirkt.

Aus der Betriebsanweisung kann u. a. entnommen werden, welche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln bei einer Schimmelsanierung einzuhalten sind und wie die Vorgehensweise bei Störungen und im Gefahrenfall zu erfolgen hat.

Die Gefährdungsbeurteilung und die Betriebsanweisung sind jeweils auf das zu sanierende Objekt abzustimmen und bei neuen Erkenntnissen (Schadensausmaß, Sanierungsumfang, Sanierungsdurchführung) während der Sanierung anzupassen.

Schimmelsanierung
Robert Kussauer
Sachverständigenbüro
www.gutachten-kussauer.de

Teil 7: Schutz der Nutzer

PDF zum Download:

Schimmelbefall in Gebaeuden

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