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Sicher und flexibel

Aus- & Weiterbildung
Sicher und flexibel

Bei abschnittsweisem Arbeiten bringen Fahrgerüste entscheidende Vorteile: Bei entsprechender Ballastierung entstehen schlanke Gerüstkonstruktionen, die schnell und einfach per Hand verschiebbar sind, unverankert benutzt werden können und auch bei längeren Arbeiten einen sicheren Stand versprechen.

Matthias Wessner Produktentwicklung Wilhelm Layher

Je nach Ausführungsart wird bei Fahrgerüsten nach „Fahrbaren Gerüsten“ und „Fahrbaren Arbeitsbühnen“ unterschieden. „Fahrbare Gerüste“ sind Gerüste, die auf Fahrrollen stehen und verfahrbar sind. Die Montage erfolgt beispielsweise aus Systemgerüsten. Der Standsicherheitsnachweis ist entsprechend der DIN 4420–3 in Verbindung mit DIN EN 12811–1 zu führen. Meist werden unter Fahrgerüsten jedoch „Fahrbare Arbeitsbühnen“ nach der DIN EN 1004 verstanden. Hierbei handelt es sich um einfeldrige Gerüstkonstruktionen aus vorgefertigten Systembauteilen, die planmäßige Maße, mindestens vier Fahrrollen und als Arbeitsfläche eine oder mehrere Belagflächen – auch Plattformen genannt – aufweisen. Innerhalb von Gebäuden begrenzt die Norm die Standhöhe auf maximal 12 Meter. Außerhalb ist eine Standhöhe von höchstens acht Metern gestattet, da die Konstruktionen Windlasten ausgesetzt sind. In diesem Text bezieht sich die Bezeichnung „Fahrgerüste“ auf „Fahrbare Arbeitsbühnen“.
Normen und Vorschriften
Werkstoffe, Gerüstbauteile, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen sind in der DIN EN 1004 geregelt. Im Gegensatz zu Fassadengerüsten, welche der baurechtlichen Zulassung unterliegen, sind Fahrgerüste „Geräte“ im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Hersteller können die Konformität zur Norm über eine Herstellererklärung bestätigen oder den Konformitätsnachweis auf Basis des anerkannten Sicherheitszeichens „Geprüfte Sicherheit“ (GS) führen. Mit diesem dürfen technische Produkte auf Grundlage des ProdSG nach der Prüfung von einem unabhängigen Dritten versehen werden. Laut ProdSG darf das GS-Zeichen nur vergeben werden, wenn das technische Gerät sämtliche Vorgaben zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie anderen Rechtsvorschriften erfüllt. Dies gibt Erstellern und Nutzern die Sicherheit, keine weiteren Nachweise erbringen zu müssen.
Aufbau und Nutzung
Für Ersteller und Nutzer einer fahrbaren Arbeitsbühne gilt generell die Beachtung der Aufbau- und Verwendungsanleitung, insbesondere die darin aufgeführten allgemeinen Hinweise zu Aufbau und Verwendung. Dazu zählen unter anderem:
  • Der Benutzer muss die Eignung des ausgewählten Fahrgerüstes für die auszuführenden Arbeiten überprüfen (§4 BetrSichV).
  • Die maximale Standhöhe beträgt nach DIN EN 1004:2005-03 innerhalb von Gebäuden 12 Meter, außerhalb von Gebäuden 8 Meter. Die Material- und Ballastierungsangaben sind zu beachten; es besteht Unfallgefahr bei Nichtbeachtung. Bei größeren Höhen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, die beim Hersteller zu erfragen sind. Die Standsicherheit des Fahrgerüstes muss auch in diesen Fällen sichergestellt werden.
  • Der Auf-, Um- oder Abbau des Fahrgerüstes gemäß der Aufbau- und Verwendungsanleitung darf nur unter Aufsicht einer befähigten Person und von fachlich geeigneten Personen nach spezieller Unterweisung durchgeführt werden. Es dürfen nur die in dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung gezeigten Gerüsttypen verwendet werden. Das Gerüst muss nach der Montage und vor jeder Inbetriebnahme von hierzu befähigten Personen geprüft werden (§10 BetrSichV). Die Prüfung ist zu dokumentieren (§11 BetrSichV).
  • Vor dem Aufbau sind alle Teile auf ihre einwandfreie Beschaffenheit zu überprüfen. Es dürfen nur unbeschädigte Originalteile der fahrbaren Arbeitsbühnensysteme verwendet werden. Gerüstteile wie Einrastklauen und Rohrverbinder sind nach Gebrauch von Schmutz zu reinigen.
  • Es darf nicht gleichzeitig auf zwei oder mehreren Bühnen gearbeitet werden. Bei Abweichungen ist Rückfrage mit dem Hersteller zu halten.
  • Beim Arbeiten auf fahrbaren Arbeitsbühnen ist es nicht gestattet, sich gegen angrenzende Objekte (z. B. Wand) zu stemmen.
  • Hebezeuge dürfen an fahrbaren Arbeitsbühnen nicht angebracht und verwendet werden.
  • Bei Verwendung im Freien oder in offenen Gebäuden ist die fahrbare Arbeitsbühne bei Windstärken über 6 nach Beaufort-Skala oder bei Schichtschluss in einen windgeschützten Bereich zu verfahren oder durch andere geeignete Maßnahmen gegen Umkippen zu sichern.
  • Beläge können zum Erreichen einer anderen Arbeitshöhe auch um eine Sprosse hoch- oder heruntergesetzt werden. Es ist dabei darauf zu achten, dass die vorgeschriebene Geländerhöhe von einem Meter Höhe eingehalten wird.
  • Eine fahrbare Arbeitsbühne ist nicht als Treppenturm bestimmt, um über diesen zu anderen Konstruktionen zu gelangen.
  • Horizontal- und Vertikallasten, welche ein Umkippen der fahrbaren Arbeitsbühne bewirken können, sind zu vermeiden, z. B. das Stemmen gegen angrenzende Objekte (z. B. Wand) und zusätzliche Windlasten (Tunneleffekt von Durchgangsgebäuden, unverkleideten Gebäuden und Gebäudeecken).
Prüfung und Freigabe
Noch ein Tipp für mehr Sicherheit: Erstellte Gerüste und deren Bauteile müssen gemäß §4 BetrSichV von einer hierzu befähigten bzw. vom Ersteller bestimmten Person nach §10 der BetrSichV augenscheinlich geprüft und nach §11 der BetrSichV dokumentiert werden. Gemäß DIN EN 1004 ist zur Übergabe der erstellten Gerüste an der fahrbaren Arbeitsbühne ein Kennzeichnungs- und Freigabeschild mit den entsprechenden Informationen anzubringen. Um beiden Regelwerken gerecht zu werden, empfiehlt sich zur Durchführung einer regelmäßigen Prüfung und Dokumentation der Einsatz des bspw. mit dem Layher-Kennzeichnungsblock für Fahrgerüste.

Praxisplus

Dank des Baukastenprinzips von Layher lassen sich die Bauteile für Fahrgerüste flexibel zu unterschiedlichen Systemlösungen kombinieren. Die handlichen Systembauteile aus Aluminium ermöglichen eine einfache und schnelle Montage und bieten hohe Standsicherheit.
Ein wichtiges Konstruktionsmerkmal sind die robusten Rollen mit Doppelstopp zur Arretierung von Rad und Drehkranz: Diese sorgen durch millimetergenauen Niveau-Ausgleich und zentrische Lasteinleitung sowohl für einen ruhigen Stand als auch für eine sichere Manövrierfähigkeit. Um bei der Montage von Fahrgerüsten alle Anforderungen europäischer Arbeitsschutzgesetze in vollem Umfang zu erfüllen, hat Layher den „Sicherheitsaufbau P2“ entwickelt. Das neuartige Montageprinzip, bei dem die Plattformen in einem Abstand von zwei Metern montiert werden, erlaubt schon vor dem Einbau der Böden die Einhängung der jeweils oberen Geländer. So ist beim Betreten der jeweils obersten Plattform schon bei der Montage ein umlaufender Seitenschutz gegeben. Hilfestellung bei der Planung von Fahrgerüsten geben EDV-Programme wie der LayPLAN Fahrgerüst-Konfigurator von Layher. Informationen über das umfassende Fahrgerüstangebot auf
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