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Wann und wie können spritzbare Dichtstoffe verwendet werden?

FRAGE DES MONATS
Wann und wie spritzbare Dichtstoffe verwenden?

Wann und wie spritzbare Dichtstoffe verwenden?
Fugen haben am Gesamtvolumen von Gebäuden einen äußerst geringen Anteil, sind aber für deren Bestand von allergrößter Wichtigkeit. Die fachgerechte Abdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen, richtig geplant und ausgeführt, ist deshalb entscheidend für Funktionalität und Erhalt von Bausubstanz.

Geeignete Dichtstoffe schützen eine Fuge vor Regen, Feuchtigkeit, Wind, Wärme, Kälte oder Schadstoffe aus der Luft. Eine Fuge ist der beabsichtigte oder toleranzbedingte Raum zwischen Bauteilen. Ein Putzriss ist dagegen nicht geplant oder beabsichtigt, wird daher auch nicht als Fuge betrachtet. Spritzbare Dichtstoffe finden Verwendung zur Fugenabdichtung an Außenwänden, Fenstern, Außentüren, Böden sowie im Sanitär- und Innenbereich. Außenwandfugen unterliegen dem Geltungsbereich der DIN 18540. Diese Norm gilt für elastische Fugendichtstoffe mit zulässiger Gesamtverformung 25 % (ZGV) für die Ausbildung von Außenwandfugen zwischen Bauteilen aus Ortbeton und/oder Betonfertigteilen mit geschlossenem Gefüge sowie aus unverputztem Mauerwerk und/oder Naturstein.

Auch ist das BFS-Merkblatt Nr. 23 zu beachten. Elastische Dichtstoffe dürfen dabei nicht ganzflächig überstrichen werden. Beim Streichen der Fassade nach der Verfugung ist der Anstrich auf dem Dichtstoff auf 1 mm zu begrenzen. Da der Dichtstoff in Randbereichen mit der Beschichtung in Kontakt kommt, muss das System auf Anstrichverträglichkeit nach DIN 52452-4 abgestimmt sein. Im Bodenbereich, i.e. begeh-/befahrbare Bodenflächen, Balkone, Terrassen und Lagerhallen sind für das Malerhandwerk vor allem die Fugen relevant, die im IVD Merkblatt Nr. 1 aufgeführt sind.

Spritzbare Dichtstoffe sind auch für Außenrisse geeignet

Da der Bereich Bodenfuge sehr komplex ist, wird eine Beratung durch den Dichtstoffhersteller empfohlen. Fenster und Außentüren sind Außenbauteile, sodass die Abdichtung die Grundanforderungen nach EnEV erfüllen muss. Die äußere Abdichtung muss dicht sein gegen Regenwasser und Schlagregen und temperaturbedingte Längenänderungen der Fenster- und Türwerkstoffe auffangen. Die innere Abdichtung muss luftdicht sein. Fugen im Innenbereich, die keinen technischen Vorschriften unterliegen, sind Anschlussfugen an Innentüren, Sockelleisten, Fensterbänken, Treppenstufen und von Wand zu Decke (ohne Trockenbau). Bei angrenzenden Fugen zu Naturstein und Feinsteinzeug dürfen nur spezielle Dichtstoffe für Natursteine eingesetzt werden. Auch Putzrisse im Innen- und Außenbereich werden oft mit spritzbaren Dichtstoffen versehen. ZERO Quarzspachtel empfiehlt sich hier, um eine putzähnliche Struktur zu erzielen.

Bewährte Systeme zur Sanierung und Rissüberbrückung werden im BFS-Merkblatt Nr. 19 beschrieben.



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