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Farbveränderungen

Fassadenfarben
Farbveränderungen

Immer wieder kommt es zu Farbveränderungen von Fassadenbeschichtungen. Was sind die Ursachen?

Was sind die Ursachen dieser Farbabweichungen und was sollte der Maler tun, um Reklamationen zu vermeiden? Der Bauherr wünscht einen bestimmten Farbton für die Fassade: lichtgelb, ultramarinblau, rot. Mindestens zur Abnahme sollte dieser Farbton vorliegen. Selbst wenn dies gelingt: nach vier bis fünf Jahren wird reklamiert, nun hat sich der Farbton verändert! Wie kann der Maler vorgehen um Diskussionen und Reklamationen durch den Kunden zu vermeiden?
Als Hilfsmittel dient das BFS-Merkblatt Nr. 26 „Farbveränderung von Beschichtungen im Außenbereich“ vom Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz. Das Merkblatt gilt für Fassadenbeschichtungsstoffe nach DIN EN 1062–1 und lösemittelverdünnbare oder wasserverdünnbare Lacke im Außenbereich. Nachfolgend wird aus Sichtweise des Sachverständigen über praktische Erfahrungen zu diesem neuen Merkblatt berichtet.
Achtung: Das BFS-Merkblatt Nr. 26 gilt nicht für Farbabweichungen zur Abnahme. Solche Abweichungen vom Bausoll werden im BFS-Merkblatt Nr. 25 „Richtlinien zur Beurteilung von Farbübereinstimmungen und Farbabweichungen“ behandelt.

Ursachen der Farbveränderung

Farbveränderungen treten in Abhängigkeit der Nutzungsdauer, der Art der Nutzung und der Intensität der einwirkenden Umwelteinflüsse (z.B. UV-Strahlung, Beregnung, u.a.) ein.
Farbveränderungen werden beeinflusst durch die Bindemittelart, die Art und den Anteil der Pigmente und Füllstoffe, die Additive, u.a. Bei der Auswahl eines Beschichtungsstoffes sind auch der Untergrund (der Baustoff und dessen Zustand), die konstruktiven Gegebenheiten, die Lage des Gebäudes und der Oberflächeneffekt entscheidend. Produktbezogene Einflussfaktoren sind die Art der Pigmente (organische oder anorganische), die Bindemittelart, der Glanzgrad der Beschichtung, die Pigment-Volumen-Konzentration (PVK) und die Helligkeit des Farbtons.
Der Untergrund kann sich durch Alkalität, unterschiedliche Struktur bei gleichem Beschichtungsstoff, durch lösliche Holzinhaltsstoffe oder durch Weichmacher negativ auf die Farbstabilität auswirken.
Zur Prognose der möglichen, alterungsbedingten Farbveränderung von Beschichtungsstoffen enthält das BFS-Merkblatt so genannte Fb-Codes (Farbbeständigkeits-Codes). Diese setzen sich aus einer Klasse (Bindemittelbasis) und einer Gruppe (Farbpigment) zusammen, beruhen auf allgemeinen Erfahrungen und gelten für Produkte mittlerer Qualität.


Beschichtungsstoff nach Bindemittel:

· Klasse A: Silikatfarbe, Dispersionsfarbe mit hohem Bindemittelanteil, Acryl-Lack, PUR-Lack
· Klasse B: Dispersionsfarbe, matt, Siliconharzfarbe, Dispersions-Silikatfarbe, Alkydharzlack
· Klasse C: Dispersionsfüllfarbe, Kalkfarbe, farbige Mischpolymerisatharz-Lackfarbe, Epoxidharzlack

Farbpigment nach Lichtbeständigkeit:

· Gruppe 1: sehr gut lichtbeständige anorganische Pigmente
· Gruppe 2: gut lichtbeständige organische und/oder anorganische Pigmente
· Gruppe 3: eingeschränkt lichtbeständige organische und/oder anorganische Pigmente

Die zu erwartenden optisch wahrnehmbaren Veränderungen nach etwa drei bis vier Jahren im Außenbereich sind für die verschiedenen Klassen (ohne farbpigmentbedingte Veränderungen) wie folgt angegeben:

Für Fassadenbeschichtungen:

· Klasse A: kaum sichtbare Kreidung
· Klasse B: sichtbare Kreidung
· Klasse C: deutlich sichtbare Kreidung

Für Lackbeschichtungen:

· Klasse A: kaum sichtbare Kreidung, kaum erkennbarer Glanzverlust, kaum erkennbare Vergilbung
· Klasse B: sichtbare Kreidung, erkennbarer Glanzverlust, erkennbare Vergilbung
· Klasse C: deutlich sichtbare Kreidung, deutlicher Glanzverlust, deutliche Vergilbung

Das Merkblatt enthält zudem die Aufforderung an die Hersteller, ihre Produkte auf den Etiketten und in den Technischen Merkblättern mit dem entsprechenden Fb-Code auszuweisen. Doch reicht das wirklich aus? Erfolgt die Beratung vor Ort und die Farbtonauswahl beim Kunden nicht viel häufiger mittels Farbtonkarten? Muss dann nicht auf dem Beratungsinstrument „Farbtonkarte“ eine Aufstellung der Fb-Codes mit den dazugehörigen Beschichtungsstoffen enthalten sein? Sicher werden die Farbtonkarten in Zukunft größer, da die rückseitigen Aufdrucke mehr Platz brauchen.


Tipps für den Maler

Wichtig für den Verarbeiter ist der Abschnitt 6.2 „Empfehlungen für den verarbeitenden Handwerker“. Darunter wird ausgeführt, dass der Verarbeiter nur ausnahmsweise aufgrund des Bindemittels und des Farbtons eines Beschichtungsstoffs einschätzen kann, ob ein Produkt zu Farbveränderungen neigt. Und weiter: „(…) Ohne spezielle Produkterfahrung kann er aufgrund der beschriebenen Einflussgrößen keine sicheren Angaben darüber machen, in welchem Ausmaß und nach welcher Zeit sich die Farbe eines Beschichtungsstoffs ändert (…)“.
Bei der Beratung gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Ist ein Farbton als Bausoll vorgegeben, so kann der Auftragnehmer durch Auswahl einer anderen Bindemittelbasis eine hochwertigere Klasse (A vor B vor C) erzielen. Dabei ist jedoch zwingend die Verträglichkeit bzw. die Eignung für den Untergrund zu beachten, da es ansonsten zu Schäden kommen kann. Wird ein Beschichtungsstoff vorgegeben, z.B. wegen bestimmter Anforderungen an die Eigenschaften, kann durch Auswahl anderer Farbpigmente einer höheren Gruppe (1 vor 2 vor 3) eine höhere Farbbeständigkeit erzielt werden.
Damit hat der Maler auch ein Instrument zu höherer Wertschöpfung: legt der Kunde Wert auf einen bestimmten Farbton, dann muss gegebenenfalls der höherwertigere Beschichtungsstoff eingesetzt werden – der kostet, weil Qualität eben ihren Preis hat. Also kann man mit einer Risikosensibilisierung im Rahmen einer Beratung mehr verdienen, wenn der Kunde dem Rat folgt.

Neue Pflichten: neue Risiken?

Abschließend heißt es im BFS-Merkblatt: „(…) Eine generelle Hinweispflicht zur Farbstabilität obliegt dem Verarbeiter nicht (…)“. Auf diesen Hinweis sollte sich kein Handwerker ohne juristischen Rat verlassen, im Zweifel sollte man an die vertraglichen Vereinbarungen denken, denn die Juristen sind der Meinung: Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten! Das gilt auch für den versprochenen oder vereinbarten Farbton als zugesicherte Beschaffenheit – es sei denn, man hat den Kunden vorher aufgeklärt: Hinweisen bleibt Pflicht!

Dipl.-Ing. (FH) Hans-Joachim Rolof
Quelle: Malerblatt 03/2010
 


 
Farbtonveränderung: nicht ausreichende Alkalibeständigkeit und geringe Lichtbeständigkeit.

 
Farbtonveränderung wegen Kreidung: nicht witterungsbeständiges Pigment baut das Bindemittel ab.

 
Manche Silikonharzfarbe kreidet nach einigen Jahren der Bewitterung stark…

 
…hochwertige Dispersionssilikatfarbe dagegen nur in geringem Maße! Fotos:iba-Institut
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