Startseite » Werkstoffe » Farben » Lacke »

Pflege von Lackflächen

Caparol Jaeger Lacke Lacke Malerblatt Wissen
Pflege von Lackflächen

Regelmäßige Reinigung und Wartung von lackierten und lasierten Flächen kann Geld sparen.

Regelmäßige Pflege ist eine Grundvoraussetzung für die Erhaltung beschichteter Bauteile. Zur rechten Zeit ausgeführt, ist dafür meistens eine einfache Überholungsbeschichtung ausreichend. Manchmal ist aber mehr Aufwand erforderlich.

Immer mehr Immobilienbesitzer und Mieter begeistern sich für deckende und lasierte Fassadenbauteile am Gebäude. Doch welche Pflege- und Renovierungsintervalle kommen hierfür infrage? Und wer ist zuständig dafür? Hausbesitzer wissen oft nicht, wie Wartung und Reinigung anzuwenden sind. Sie werden nicht selten erst dann aktiv, wenn Schmutz und Schadstellen deutlich sichtbar sind. Durch das späte Reagieren werden die Renovierungen aber aufwendiger und somit teurer.

Der Fachhandwerker wundert sich daher durchaus, wenn Eigentümer und Auftraggeber die ausgeführten Malerarbeiten nach ein paar Jahren reklamieren, weil sie im Außenbereich Algen, Pilzbefall und starke Verschmutzung feststellen. Zudem sind Mieter nicht selten der Meinung, dass Fensterputzen, vor allem die Reinigung der Fenster, Türen, Balkongeländer und anderer äußerer Bauteile Angelegenheit des Vermieters seien. Dies wird oft mit der Renovierungs- bzw. Instandhaltungspflicht des Eigentümers verwechselt.

Richtige Pflege beinhaltet Reinigung und Wartung. Sie trägt nur in gemeinsamer Anwendung zu einer langfristigen Funktion der Lack- und Lasurbeschichtung auf Bauteilen bei. Eine Reinigung kann an den verschiedensten Bauteilen gleich sein, eine Wartung dagegen sehr unterschiedlich. Genauso unterschiedlich und meist gar nicht so bewusst ist einem, welcher Schmutz sich auf den Oberflächen ablagert. Neben Staub, Ruß, Pollen, Algen- und Pilzsporen sowie Fettschwaden und Nikotin kommen Exkremente von Spinnen, Fliegen, Vögeln und vieles mehr infrage, was die Oberfläche schon nach kurzer Einwirkzeit in Verbindung mit Feuchtigkeit durch Regen, Nebel, Schnee oder Kondensfeuchte angreift.

Eine regelmäßige gewissenhafte und allseitige Reinigung lackierter und lasierter Bauteiloberflächen hat den Vorteil, dass Eigentümer und Mieter schon beim Reinigen kleinere Schäden erkennen können. Es kann dadurch rechtzeitig Abhilfe geschaffen werden, indem der Fachhandwerker mit dem Ausbessern der Teilflächen beauftragt wird. Eine solche Vorgehensweise ist in den letzten Jahrzehnten aufgrund vermehrten Verwendens von Kunststoff- und Edelstahlbauteilen verloren gegangen. Häufig gehen Betroffene heute fälschlicherweise davon aus, dass in der Gewährleistungszeit weder gereinigt noch gewartet werden muss. Denn bei der Beschichtung von Holzbauteilen liegen die „Verschleißzeiten” bzw. die Zeit bis zur ersten erforderlichen Pflegemaßnahme teilweise innerhalb der Gewährleistungszeiten.

Die zu erwartenden Standzeiten einer Beschichtung sind orientierend im BFS-Merkblatt Nr.18 „Beschichtungen auf Holz im Außenbereich” festgehalten. Das BFS- Merkblatt repräsentiert im Maler- und Lackiererhandwerk den derzeit anerkannten Stand der Technik. Demnach ist bei einer deckenden Beschichtung auf nach DIN EN 927-1 stark beanspruchten Holzbauteilen mit Instandhaltungsintervallen von vier bis fünf Jahren und bei lasierenden Beschichtungen von zwei bis drei Jahren auszugehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich der Verschleiß bei Beschichtungen nicht schlagartig zeigt, sondern es sich um einen kontinuierlich fortschreitenden Prozess handelt – beginnend etwa ein Jahr nach Ausführung. Als Planungshilfe zur Wartung und Instandhaltung von Holzfassaden bietet Caparol den Capadur Holz-Chronographen an.


So sehen ungepflegte Bauteile außen – z.B. an Fenstern …


oder Geländer – aus.

 

 


 

Verzinkte Metallbauteile

Die üblichen Metallbauteile etwa in Form von Trägern, Stützen, Geländern und Treppen werden meist werkseitig mit einer Verzinkung versehen. Die Auswahl des Beschichtungssystems richtet sich nach der späteren Beanspruchung, der Verwendung des Bauteils und dem gewünschten Aussehen der fertigen Oberfläche. Beschichtungsmaterialien für Zinkoberflächen sind speziell zusammengesetzt. Der Lackhersteller muss die Eignung der Beschichtung auf Zink zu- sichern.

Spezielle Lacke, wie z.B. der einkomponentige Capalac Dickschichtlack für die Beschichtung von Stahlbauteilen und verzinkten Stahlbauteilen, können auf verzinkten Stahloberflächen bei einer zweifachen Beschichtung die Korrosivitätskategorie C 3 M (Schutzdauer gemäß DIN EN ISO 12944: 5 bis 15 Jahre) und mit einer dreifachen Beschichtung die Korrosivitätskategorie C 4 H (Schutzdauer gemäß DIN EN ISO 12944: über 15 Jahre) erreichen. Oft wird die Schutzdauer mit der „Gewährleistungszeit” gleichgesetzt. Doch das ist sie nicht. Sie ist ein technischer Begriff, der dem Auftraggeber bzw. Eigentümer helfen kann, ein Instandsetzungsprogramm festzulegen. Die Gewährleistungszeit ist ein juristischer Begriff, der Gegenstand von Vertragsbedingungen ist. Die Gewährleistungszeit ist im Allgemeinen kürzer als die Schutzdauer.

Worauf ist zu achten?

Werden Beschichtungen auf Holzuntergründen oder verzinkten Bauteilen in der Nutzung durch scharfkantige oder harte Gegenstände (z.B. Anlegeleiter, Fensterputzrakel oder durch Befestigungen für Blumenkästen, Verkleidungen, Wäscheleinen mit Kabelbinder etc.) beschädigt, kann die freigelegte Holz- bzw. Zinkoberfläche in Verbindung mit ungünstigen feuchten Bedingungen reagieren. Kleine Kratzer und Abschürfungen an den Kanten reichen schon aus, um Feuchtigkeit aufzunehmen und den sogenannten Bläuepilzbefall beim Holz und den Weiß-rost beim Zink zu bilden. Die Feuchtigkeit kann die Beschichtung in den Randbereichen der beschädigten Stellen unterwandern und anschließend zum Abblättern bringen. Die Gewährleistung des Herstellers von Beschichtungsstoffen umfasst somit nicht die üblichen witterungs- oder nutzungsbedingten Verschleißerscheinungen, sondern nur Produktionsmängel sowie die grundsätzliche und zugesagte Eignung für den jeweiligen Anwendungsfall.


Pilzbefall durch mangelnde Reinigung der Fenster- und Türfalze, gefördert durch Dauerkippstellung.

 


 

Was gilt im Innenbereich?

Lasur- und Lackoberflächen in Innenräumen sind der Witterung weniger stark ausgesetzt, als das im Außenbereich der Fall ist. Dennoch existieren ein Raumklima und Klimawechsel, die durch die Bewohner und deren Nutzungsverhalten verursacht werden. Dabei können sich durch nicht optimales Heiz- und Lüftungsverhalten Schimmelsporen mit Kondensfeuchte an Glasabdichtungen absetzen. Ein Nährboden, wenn die Dichtungen mangels Reinigung bereits einen Schmutzbelag aufweisen. Gleiches kann in den Tür- und Fensterfalzen entstehen; denn das, was meist wie Staub und Dreck aussieht, stellt sich nachher als Schimmelpilzbefall heraus.

Wer Holzfenster dichter und Wohnräume insektenfrei haben will, sollte darauf verzichten, Dichtprofile und Insekten-Schutznetze zum Einkleben in die Fenster- und Türfalzen zu verwenden. Hier ist besondere Vorsicht geboten, da vom Kleber ausgehend Weichmacher in die Lack- und Lasurschicht wandern können. Das kann zu Verfärbungen, Verklebungen und Schäden führen. Grundsätzlich gilt das für Aufkleber aller Art, die auf beschichteten Bauteilen verwendet werden. Für einen Mieter könnte diese unbedachte Sachbeschädigung beim Auszug kostspielig werden, wenn Fenster und Türen wieder fachgerecht hergestellt werden müssen.

Auch fettige und ölige Substanzen, die durch den Gebrauch von Türen, Rahmen und sonstigen Bauteilen an die Oberflächen herangetragen werden, können auf Dauer in die Beschichtung eindringen und zu Verfärbungen bis hin zum Aufweichen führen. Nicht zu vergessen sind das mit Lack versiegelte Parkett und die Holzstufen von Treppen. Dort nützt die beste Reinigung nichts, wenn im Vorfeld nicht darauf geachtet wird, dass keine Split- und Sandkörner unter dem Schuhwerk haften. Diese Ablagerungen wirken wie Schleifpapier und sollten schnellstmöglich von der Oberfläche entfernt werden. Auch das Schieben, Ziehen und Rücken von Möbeln, das Kratzer oder kleine Schäden verursacht, trägt nicht gerade zur Dauerhaftigkeit der Schutz- oder Dekorbeschichtung bei.


Durch Splitkörner an Schuhen wurde diese Treppe beschädigt.

 

Sind Kratzer und Beschädigungen bis aufs rohe Holz vorhanden, muss die komplette Beschichtung abgeschliffen und neu aufgetragen werden. Kleine Kratzer und Abschürfungen an den Kanten reichen schon aus, Feuchtigkeit aufzunehmen. Die Folge sind Flecken und Wasserkränze, die bei zu feuchter Reinigung und bei nassem Schuhwerk entstehen. Das Wasser kann auch die Beschichtung in den Randbereichen der beschädigten Stellen unterwandern und anschließend durch Quellung des Holzes zum Abblättern bringen. Lackierte und lasierte Holzbodenoberflächen und Treppenstufen unterliegen wie alle anderen beschichteten Bauteile einer Gewährleistungspflicht gegenüber dem Bauherrn bzw. Auftraggeber. Diese Gewährleistung greift nicht bei fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Reinigung und Wartung oder falschem Gebrauch.

Fazit

Aufgezeigt wurde, welche Schäden entstehen können, wenn eine regelmäßige, zeitige und vor allen Dingen sorgfältige Reinigung ausbleibt. Reinigung und Wartung sind ein Muss für jeden Eigentümer und Mieter. Dass eine Wartung nicht kostenlos ist, dürfte jedem klar sein. Entscheidend ist, dass der Fachhandwerker sofort auf die Notwendigkeit dieser Wartung aufmerksam macht. Er muss eine regelmäßige Reinigung empfehlen, denn Eigentümer und Mieter erwarten, dass sie fachgerecht informiert werden. Unterlassen sie dann die Pflege, müssen sie die Folgen tragen.

Im Anhang finden Sie einen Pflegelleitfaden für Capalac- Capacryl- und Capadur Lacke und Lasuren.

 


So sollten sich gepflegte Bauteile im Innenbereich präsentieren.

 

Malerblatt 12/2014
Peter P. Jaeger
Fotos: Caparol
Aktuelle Ausgabe
Titelbild Malerblatt 3
Ausgabe
3.2024
ABO
Malerblatt Wissenstipp

Malerblatt Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Malerblatt-Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Malerblatt-Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Malerblatt-Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de