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Isolier- und Absperrfarben schaffen Abhilfe bei durchschlagenden Flecken

Bautenschutz & Denkmalpflege Malerblatt Wissen P.A. Jansen
Isolierfarben und Absperrfarben

Isolier- und Absperrfarben schaffen Abhilfe bei durchschlagenden Flecken auf frisch gestrichenem Untergrund.

Die Ursache typischer Flecken bei Renovierungen sind Ruß- und Fett, Filz- und Bleistiftkritzeleien, Wasserschäden sowie Nikotinreste. Auch Farbstoffe aus Tapeten können durchschlagen. Bei Holz lösen sich Holzinhaltsstoffe. Die Flecken durchwandern meist erst Tage nach dem Anstreichen die neu applizierte Farbe. „Wer beim Kunden nachbessern muss, der weiß um die anfallenden Kosten schon für kleinste Ausbesserungen“, so Frank Jakobs, Produktmanager bei Jansen. „Deswegen empfehlen wir bei verschmutzten Wänden immer eine Vorbehandlung mit einer Isolierfarbe.“ In den letzten Jahren haben sich wasserbasierte Isolierfarben durchgesetzt. Sie trocknen schneller, riechen kaum und die Absperrwirkung ist besser. Ein Anstrich reicht in der Regel. „Geruchsbelästigungen nach einer Renovierung führen häufig zu Beschwerden. Wir raten daher im Wohnbereich sowie in sensiblen Räumen wie Kindergärten, Krankenhäusern oder Schulen immer zum wasserbasierten Produkt“, sagt Jakobs.


Isolierfarbe als Spray

In den letzten Jahren werden zum Abdecken von kleinen Flecken immer häufiger Sprays verwendet. Sie lassen sich ohne große Vorbereitung einsetzen und trocknen sehr schnell. Zudem sind sie ideal bei schwer zugänglichen Stellen, wie beispielsweise in Ecken oder auch an den Heizkörpern.

Isolierfarbe Jansen

Zum Abdecken von kleinen Flecken werden immer häufiger Sprays verwendet.


Auf Wasserbasis

Auch Türrahmen lassen sich mit den Sprays behandeln. So lassen sich die Holzinhaltsstoffe absperren. Absperrsprays gibt es mittlerweile auf wässriger Basis wie das neue Aqua Sperr- und Isoliergrundspray von Jansen, das nach der Kategorie A+ gemäß der VOC-Richtlinie emissionsgeprüft ist.

Weitere Informationen

 

Autorin: Claudia Sonnenberg

 

Foto: Jansen

 

Quelle: Malerblatt 3/2017

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