Mit der Handlungshilfe „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe“ setzt die BG Bau die konkreten Standards für Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales praxisnah um. Unternehmen, die sich daran orientieren, erfüllen die rechtlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz. Die Handlungshilfe definiert Schutzmaßnahmen für Beschäftigte der Baubranche und gibt Hinweise zur Organisation der Arbeit vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Sie richtet sich an den Arbeitgeber bzw. an die von ihm mit der Umsetzung von Schutzmaßnahmen beauftragte Person und fasst befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz von SARS-CoV-2 zusammen. In den Anhängen werden wichtige weitere Fachinformationen und Umsetzungshilfen der BG BAU aufgelistet. Das Dokument kann unter folgenden Link abgerufen werden:
www.bgbau.de/arbeitsschutzstandard-baugewerbe