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Atemschutz für Maler - Tipps

Atemschutz für Maler
BGBAU Atemschutz

BGBAU Atemschutz
Foto: AdobeStock_297971110
Welche Maske setze ich für welchen Zweck ein? Hier einige Hinweise, wie Sie Atemschutzprodukte im Malergewerk richtig auswählen und verwenden.

Quelle: BG BAU I Foto: Adobestock

Atemschutz für Maler: Schutzmaßnahmen bei Malerarbeiten sind immer abhängig von den konkreten Arbeitsverfahren. Die Bandbreite reicht dabei von eher unproblematischen Malerarbeiten mit dem Pinsel bis hin zu Lackier- und Beschichtungsarbeiten oder auch speziellen Sanierungsmaßnahmen.

Im Gefahrstoffinformationssystem WINGIS der BG BAU stehen für Maler viele Informationen zu den Schutzmaßnahmen und auch insbesondere PSA zur Verfügung: www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/gefahrstoffe/uebergeordnete-gefahrstoffthemen/persoenliche-schutzausruestung

Viele Informationen das Malerhandwerk betreffend enthält auch das Baustein-Merkheft Maler und Lackierer: www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/Bausteine/412/412.pdf

Kennzeichnung von Malerprodukten

Im Gefahrstoffinformationssystem WINGIS werden Produkte für die Bauwirtschaft mit verschiedenen Codes – den sogenannten GISCODEs – gekennzeichnet.

Atemschutz-Produkte für Maler sollten vom Hersteller mit einem GISCODE gekennzeichnet sein.

Aktuell sind das die GISCODEs für Beschichtungsstoffe BSW10 bis BSW60 und BSL10 bis BSL60. Diese Bezeichnungen zeigen schon die grundsätzliche Unterscheidung in wasserbasierte und lösemittelbasierte Beschichtungsstoffe. Weiterhin gibt es Codes für Verdünnungsmittel und Abbeizer.

Siehe Einstufungen nach dem GISCODE für Beschichtungsstoffe (Maler und Lackierer): www.wingisonline.de/gisbauwebservices/gisbaudbhandler.ashx?type=ADDINFO&ID=1138

Ältere Produkte für das Malerhandwerk tragen manchmal noch einen GISCODE für Lacke und Farben:

M-BA01–02, M-DF01–04, M-GF01–05, M-GP01–05, M-KH01–05, M-LL01–05, M-LW01, M-PL01–04, M-SF01–02 und M-SK01–02.

Auch zu diesen Codes werden im Gefahrstoffinformationssystem WINGIS weiterhin Schutzmaßnahmen vorgeschlagen und Entwürfe für Betriebsanweisungen vorgestellt.

Malerarbeiten mit dem Pinsel

Bei den eher unproblematischen Malerarbeiten mit dem Pinsel kommen häufig wasserbasierte Beschichtungen wie Dispersionsfarben zur Anwendung. Die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung sind hier eher überschaubar. Atemschutz ist nur in Ausnahmefällen bei Spritzverfahren erforderlich, in der Regel sind hier Masken mit Partikelfiltern (P-Filter) ausreichend. Häufig verwendet werden FFP-Masken.

Bei vorbereitenden Arbeiten wie dem Entfernen von alten Untergründen kann es zu höheren Staubbelastungen kommen. Hier sind in der Regel zum Staubschutz Masken mit Partikelfilter ausreichend. Die BG BAU empfiehlt jedoch die Verwendung von Halbmasken mit P-Filtern.

Im Gefahrstoffinformationssystem WINGIS der BG BAU werden die unterschiedlichen Arbeitsverfahren auch bereits bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen berücksichtigt. In der Regel durch eine Abfrage im Programm auf der Website oder der App.

Lackier- und Beschichtungsarbeiten

Beschichtungsstoffe mit einem hohen Lösemittelanteil werden von Malern bei Lackier- und Beschichtungsarbeiten verwendet. Insbesondere bei Spritzverfahren kann es zu Überschreitungen der Grenzwerte für die Lösemittel kommen, dann müssen Atemmasken mit Gasfiltern, in der Regel Kombinationsfilter A1-P2 verwendet werden.

In Lackiererkabinen kommen häufiger Frischluft-Schlauchgeräte zur Anwendung, siehe auch dazu die Informationsschrift: DGUV Information 209–014 Lackieren und Beschichten

Atemschutz für Maler: spezielle Tätigkeiten

Betriebe im Malerhandwerk werden öfter auch mit der Sanierung von Schimmelpilzschäden beauftragt, insbesondere nach Überflutungen oder anderen Wasserschäden.

Baustein Schimmelpilze bei der Gebäudesanierung: www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/schimmelpilze-bei-der-gebaeudesanierung

Ausführliche Informationen dazu in einer Informationsschrift der BG BAU:

Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung (DGUV Information 201–028)

In dieser Schrift werden im Abschnitt 9 die Schutzmaßnahmen beschrieben, im Abschnitt 9.4 die erforderliche Persönliche Schutzausrüstung in Abhängigkeit vom untersuchten Schimmelpilzbefall. In den hohen Gefährdungsklassen 2b und 3 werden Atemschutzgeräte mit Gebläseunterstützung empfohlen.

Weitere Infos:
www.bgbau.de


PraxisPlus

Informationen in den Bausteinen der BG BAU

Weitere Informationen zur PSA finden Sie in den entsprechenden Merkblättern der BG BAU:

Zu finden bei der BG BAU (www.bgbau.de) unter dem Suchwort Baustein

Oder der Bausteine-App auf dem Smartphone

Ein Beispiel für weitere Bausteine zum Thema PSA

Atemschutz: Atemschutz Filtergeräte | BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

 

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