Holzwerkstoffe müssen gewährleisten, dass durch sie der Formaldehydgehalt im Raum nicht über den maßgeblichen Grenzwert von 0,1 ppm der Chemikalienverbotsverordnung ansteigt. Dazu werden diese nach der Norm EN 13896 in verschiedene Emissionsklassen eingeteilt. In Deutschland dürfen nur Holzwerkstoffe der Emissionsklasse E 1 verbaut werden. Die Hersteller müssen den Formaldehydwert regelmäßig kontrollieren und ihre Plattenwerkstoffe mit der entsprechenden Emissionsklasse auszeichnen. Für Spanplatten darf der Perforatorwert max. 8,0 mg/100 g atro bei 6,5 % Holzfeuchte betragen. Bei Furnierplatten wird der Formaldehydgehalt im Gasanalyseverfahren gemessen. Dieser Wert darf 3,5 g HCOH/hm² nicht übersteigen.
Quelle: www.umweltschutz-bw.de
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