Das Gefährdungspotential ist das Maß für den möglichen Eintritt einer Gefahr. Das Gefährdungspotential von Anlagen wird abgeleitet aus einer Betrachtung von Schadstoffarten und -mengen (Emissionspotential), der Ausbreitungsmöglichkeiten (Transmissionspotential) und der Einschätzung der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt (Immissionspotential). Dabei wird die Möglichkeit der technikbezogenen Störung mit einbezogen. Das Gefährdungspotential von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wird beispielweise vom Volumen und der Wassergefährdungsklasse der in der Anlage vorhandenen wassergefährdenden Stoffe sowie der hydrogeologischen Beschaffenheit und Schutzbedürftigkeit des Aufstellungsortes bestimmt.
Quelle: www.umweltschutz-bw.de
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