Die Altholzverordnung definiert Holzschutzmittel als bei der Be- und Verarbeitung des Holzes eingesetzte Stoffe mit Wirkung gegen Holz zerstörende Insekten oder Pilze sowie Holz verfärbende Pilze, ferner Stoffe zur Herabsetzung der Entflammbarkeit von Holz.
Quelle: www.umweltschutz-bw.de
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