In Baden-Württemberg sind für die meisten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen und die Überwachung die Umweltämter der Stadt- und Landkreise zuständig. Die Regierungspräsidien sind für die Genehmigung und Überwachung großtechnischen Anlagen (z. B. Chemiewerke, Müllverbrennung) zuständig.
Quelle: www.umweltschutz-bw.de
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