Im November 2015 tritt die überarbeitete Estrichnorm DIN 18560-1 mit Grenzwerten für die Belegreife in Kraft.
Norm an bewährte Praxis angepasst
„Der bislang beschriebene Wert von 0,3 CM-% bei beheizten Calciumsulfatestrichen hat im Baustellenalltag durch unnötig lange Trocknungszeiten immer wieder zu Verzögerungen geführt“, berichtet Antje Hannig, Geschäftsführerin Technik beim IWM. Der Verband hatte sich in der Normenarbeit daher für eine Lockerung auf 0,5 CM-%, sowohl für unbeheizte als auch für beheizte Calciumsulfatestriche, eingesetzt. „Zahlreiche Herstellerangaben sind in der Vergangenheit bereits von den alten Werten abgewichen“, ergänzt Antje Hannig. „Die überarbeitete DIN 18560-1 legt nun also Werte fest, die sich seit mehr als 20 Jahren in der Praxis bewährt haben.“ Durch die Aufnahme der CM-Prüfung in den Teil 1 der Norm stärkt der Normenausschuss zudem die Bedeutung der Messmethode.
Calciumsulfatestriche gelten demnach ab einem Feuchtegehalt ≤ 0,5 CM-% als belegreif. Der Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) begrüßt die Änderung und beurteilt die neuen Werte als deutlich praxisnäher.
Nur CM-Messung ist normgerecht
Der Restfeuchtegehalt ist ein Kriterium zur Beurteilung der Belegreife von mineralisch gebundenen Estrichen und gilt unabhängig vom geplanten Oberbelag. Gemessen wird mit der Calciumcarbit-Methode (CM-Prüfung), die als einzig normgerechte Methode festgelegt ist. Andere Verfahren sollten nur zur Vorprüfung oder zur Eingrenzung feuchter Flächen angewandt werden. Erstmals sind auch die Prüfeinrichtungen sowie die Durchführung in der Norm festgelegt. Die Beurteilung der Belegreife gehört zur Prüfpflicht des Oberbodenlegers direkt vor der Verlegung.