Startseite » News »

Betriebssicherheit

Produkt im Einsatz
Betriebssicherheit

Betriebssicherheit
Bis zu einer Standhöhe von zwei Metern ist die Verwendung von Stufen- und Plattformleitern als hoch gelegener Arbeitsplatz uneingeschränkt zulässig. Bei über fünf Metern Standhöhe ist bspw. ein Fahrgerüst zu wählen. Das Arbeiten von der Leitersprosse aus ist nach den neuen Bestimmungen nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich. Foto: Hymer
,,Stufe statt Sprosse“, heißt es seit den 2018 erfolgten neuen Statuten für Betriebssicherheit (TRBS 2121–2). Welche Veränderungen sich daraus ergeben und was grundsätzlich zu beachten ist, darüber informiert Hymer-Steigtechnik in einem Whitepaper zum kostenlosen Download

Grundsätzlich gilt, Stufe statt Sprosse und sowohl Dauer als auch Höhe der Arbeit bestimmen die Wahl des Arbeitsmittels. So darf die Arbeit von der Leiterstufe aus dauerhaft nur noch bis zu einer Standhöhe von zwei Metern getätigt werden. Bei einem Standplatz zwischen zwei bis fünf Metern Höhe darf pro Arbeitsschicht nicht länger als zwei Stunden auf der Leiter gearbeitet werden. Bei über fünf Metern ist das Arbeiten von Leitern aus unzulässig, es müssen andere Arbeitsmittel in Betracht gezogen werden. Das Arbeiten von der Leitersprosse aus ist zudem nur noch in Ausnahmefällen gestattet – dies muss dann aber schriftlich in der Gefährdungsbeurteilung festgehalten werden. Ansonsten ist weiterhin Standsicherheit das oberste Gebot: Bei längeren Arbeiten empfehlen sich Stufen- oder Plattformleitern. Der Beschäftigte muss mit beiden Füßen auf einer Stufe mit einer Auftrittsfläche von mindestens 80 mm Tiefe oder einer Plattform stehen.
Whitepaper download:

www.hymer-steigtechnik.de/news/detail/sicher_rauf_und_wieder_runter

Produkt des Monats
Aktuelle Ausgabe
Titelbild Malerblatt 4
Ausgabe
4.2024
ABO

Malerblatt Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Malerblatt-Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Malerblatt-Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Malerblatt-Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de