Bunte Wände müssen nach einem aktuellen Urteil zufolge beim Auszug mit neutralen, hellen Farben überstrichen werden.
Bunte Wände sind beim Auszug verboten
Eine bunte Wand macht die Wohnatmosphäre oftmals viel angenehmer. Jetzt hat aber der Bundesverfassungsgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden: Bei Auszug muss das Kunstwerk wieder übertrichen werden.
In welcher Farbe der Mieter die Wände überstreichen muss, ließ der BGH allerdings offen. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Ball: “Die Farbe muss für möglichst viele Mietinteressierten akzeptabel sein. Das bedeute nicht, dass die Wände weiß gestrichen werden müssen. Der vermieter kann jedoch einen Anstrich in hellen, neutralen, deckenden farben verlangen.”
Streicht der Mieter also seine bunten Wände vor dem Auszug nicht, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Wohnung beim Einzug neutral gestrichen war.
Im konkreten Fall hatten die Mieter einer Doppelhaushälft einzelne weiße Wände in kräftigen Farben gestrichen. Der Vermieter ließ die Wände nach Rückgabe für rund 3600 Euro wieder weiß überstreichen. Der Mieter muss jetzt für die entstandenen Kosten aufkommen.
Foto: Uli Carthäuser / pixelio.de Quelle: SZ/BZ