Mit dem Fahrrad in die Arbeit? Wer sich ein neues Fahrrad kaufen will, kann mit dem Dienstrad-Leasing Geld sparen.
Dienstrad-Leasing
Dienstwägen müssen keine vier Räder haben. Auch Dienstfahrräder- egal ob normales Rad, E-Bike oder Pedelec – werden seit 2012 steuerlich bevorzugt behandelt. Seitdem kann es sich für Mitarbeiter finanziell lohnen, von ihrem Unternehmen ein Dienstrad zur Verfügung gestellt zu bekommen. Aber aufgepasst! Die steuerlichen Vorteile rechnen sich nur, wenn das Fahrrad geleast wird, denn bei einem Kauf müsste es über sieben Jahre abgeschrieben werden, beim Leasing werden nur drei Jahre lang Raten gezahlt.
So funktioniert’s
Es gibt verschiedene Firmen, die das Leasing von Diensträdern anbieten. Sie beraten bei der Umsetzung und vermitteln Kontakte zu Fahrradhändlern. In der Regel kann sich dort der Mitarbeiter ein Rad aussuchen, das im vereinbarten Kostenrahmen liegt. Die Leasing-Anbieter kaufen dann dem Händler das Rad ab. Gleichzeitig macht das Unternehmen ein Überlassungsvertrag mit dem Mitarbeiter. Für die nächsten 36 Monate wird ein Teil des Gehalts des Arbeitnehmers einbehalten, um davon die Leasingrate zu bezahlen. Am Ende der drei Jahre steht der Arbeitnehmer vor der Entscheidung, ob er das Fahrrad an die Leasing-Firma zurückgibt oder ob er es für zehn Prozent des ursprünglichen Kaufpreis übernimmt.
Vorteile
Das Leasing lohnt sich besonders, wenn dem Arbeitgeber an der Gesundheit seiner Mitarbeiter gelegen ist und er einen Teil der Leasingrate übernimmt. Aber auch wenn dem nicht so ist, profitiert der Mitarbeiter trotzdem. Die monatlichen Leasingraten von etwa 40 bis 70 Euro werden vom Gehalt abgezogen. Dadurch zahlt er geringere Beiträge für Krankenversicherung, Rentenversicherung oder auch weniger Kirchensteuer, da sich diese Beträge nach dem Gehalt richten.
Allerdings muss der Mitarbeiter den geldwerten Vorteil, den er durch die private Nutzung des Dienstrades hat, mit einem Pauschbetrag von monatlich einem Prozent des Listenpreises versteuern.
Nachteile
Bei vielen Leasing-Anbietern muss das Fahrrad einem Mindestwert von 999 Euro entsprechen. Hinzu kommt eine Fahrradversicherung, die beim Leasing vorgeschrieben ist.
Fahrradhändler dürfen für geleaste Fahrräder keine Rabatte geben und müssen eine Vermittlungsgebühr an den Leasing-Anbieter zahlen. Deswegen sollte man den Fahrradhändler vorher nach einem Rabatt fragen und dann entscheiden, welche Option die günstigere ist.
Fazit
Wer sich ohnehin ein neues, teures Fahrrad kaufen wollte, kann sich das mit dem Dienstrad-Leasing günstig finanzieren. Für den Arbeitgeber ist es eine gute Möglichkeit, etwas für die Gesundheit der Mitarbeiter zu machen, das ewige Parkplatzproblem zu lösen und der Umwelt zu helfen.
Mher Informationen finden Sie unter: www.jobrad.org Foto: pixelio.de/Michael Rudek