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Gefahren im Winter - Bauen bei Schnee und kalter Witterung

Bauen bei Schnee und kalter Witterung
Gesund durch den Winter

Gesund durch den Winter
Viele Arbeitsunfälle in der kalten Jahreszeit geschehen durch rutschige Böden, glatte Wege und Treppen. Foto: Sonja Werner - BG BAU

Auch im Winter wird gebaut, mit entsprechenden Unfallrisiken. So registrierte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) zwischen Dezember 2019 und Februar 2020 fast 22.000, teils schwere Arbeitsunfälle. Über 5.000 Unfälle entstehen dabei durch Stolpern, Rutschen und Stürzen.
Umso wichtiger ist es, Baustellen winterfest zu machen und sich mit geeigneter Bekleidung zu schützen. Auf diese Gefahren sollten Sie anlässlich der aktuellen Witterung achten.

1. Glätte und Rutschgefahr

Viele Arbeitsunfälle in der kalten Jahreszeit geschehen durch rutschige Böden, glatte Wege und Treppen. „Verkehrswege auf Baustellen müssen sicher befahren und begangen werden können und auf vereisten Baugerüsten darf nicht gearbeitet werden“, erklärt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. Bei Schneefall besteht auf Dächern oftmals die Gefahr, dass nicht begehbare Dachflächen wie Glaskuppeln und Wellplatten nicht erkennbar sind. Damit niemand hindurchstürzt, müssen diese deutlich abgesperrt sein.

2. Früh einsetzende Dunkelheit im Winter

Auch die früh einsetzende Dunkelheit in den Wintermonaten birgt ein hohes Unfallrisiko: Daher ist es wichtig, Baustellen in der dunklen Jahreszeit ausreichend zu beleuchten. Je nach Tätigkeit sind bis zu 500 Lux nötig, Verkehrswege erfordern blendfreies Licht mit mindestens 20 Lux. „Darüber, wie Unternehmen und Beschäftigte am besten für ein sicheres Arbeitsumfeld und persönlichen Kälteschutz sorgen, können sich die Betriebe bei der BG BAU beraten lassen“, so Arenz.

3. Persönliche Schutzausrüstung gegen Unterkühlung

Um Gesundheitsgefahren durch Auskühlen zu vermeiden, sollten Beschäftigte Kleidung tragen, die Feuchtigkeit nach außen ableiten. Geeignet ist Wetterschutzkleidung aus modernen Mikrofasern, die zusammen mit geeigneter Unterkleidung mit wärmender Fleece-Schicht für einen Luft- und Wärmeaustausch zwischen Körper und Umgebung sorgt.

„Die Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes umzusetzen. Dazu kann es auch gehören, den Beschäftigten die notwenige Schutzkleidung bereitzustellen“, betont Arenz. Das umfasst nach der Norm EN 342, Industrieschutzhelme nach DIN EN 397, inklusive Wintermützen zum Unterziehen, Schutzhandschuhe gegen Kälte nach EN 511 sowie geeignete Sicherheitsschuhe S 3 mit profilierten Sohlen.

4. Vor Witterung schützen

„Außerdem sollten sich die Beschäftigten geschützt vor der Witterung waschen, umkleiden und auch wärmen können, Pausenräume müssen mindestens 21 Grad Celsius warm sein“, erklärt Arenz. Kleinere Baustellen sollten zumindest mit einer beheizbaren Toilettenkabine sowie Handwaschgelegenheit ausgestattet sein. Auch ein Umkleideraum mit ausreichend Ablageplatz ist hier notwendig, wenn die Wetterschutzkleidung abgelegt werden muss.

Weitere Informationen unter www.bgbau.de

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