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Gefahrstoffschutzpreis

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Gefahrstoffschutzpreis

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt bereits zum zehnten Mal den Deutschen Gefahrstoffschutzpreis aus.

Umgang mit Gefahrstoffen sicherer machen

Viele Beschäftigte sind Gefahrstoffen am Arbeitsplatz ausgesetzt. Trotz der Gefahrstoffverordnung und des Regelwerkes fehlt es in vielen Bereichen von Industrie, Handwerk und Dienstleistung im Umgang mit den oft “unsichtbaren Gefahren” durch Stoffe häufig noch an praktischen Lösungsmöglichkeiten. Darum schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bereits zum zehnten Mal den Deutschen Gefahrstoffschutzpreis aus. Die Bewerbungsfrist für den mit 5.000,00 Euro dotierten Preis läuft Ende März 2014 aus.

Innovationen fördern

Mit dem Preis möchte das BMAS neue Ideen und Anregungen zum besseren Erkennen der Gefährdungen, zum Ersatz von und zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen sowie beispielhafte Umsetzungen der Gefahrstoffverordnung einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen. Dazu gehören die Entwicklung und Einführung weniger gefährlicher Stoffe, Produkte und Verfahren ebenso wie modellhafte Lösungen für sicherheitstechnische, organisatorische und hygienische Anforderungen beim Umgang mit Gefahrstoffen. Als preiswürdig gelten aber auch Initiativen im Bereich der Schulung, Motivation oder Mitarbeiterbeteiligung sowie besondere Verdienste um das Erkennen stoffbedingter Gefahren am Arbeitsplatz und der öffentliche Einsatz für den Gefahrstoffschutz.

Wer kann teilnehmen?

Am Deutschen Gefahrstoffschutzpreis können Einzelpersonen, Personengruppen, Unternehmen und Organisationen teilnehmen. Nennungen für den Preis können bis zum 31. März 2014 formlos an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund erfolgen. Die Unterlagen sollten eine Charakterisierung des Teilnehmers, der Art der durchgeführten Maßnahmen und der erreichten beziehungsweise erwarteten Verbesserung enthalten sowie eine etwa 1-seitige Kurzfassung dieser Angaben. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Jury. Die BAuA ist berechtigt, die eingereichten Beiträge öffentlich darzustellen. Die Preisträger werden bis spätestens Ende Juli 2014 benachrichtigt.

Die Preisverleihung erfolgt im November 2014. Die prämierten Beiträge sollen in der DASA Arbeitswelt Ausstellung vorgestellt werden.

Ansprechpartnerin

Judith kleine Balderhaar
Gruppe 4.6 “Gefahrstoffmanagement”
Tel. 0231 9071-2594
kleine-balderhaar.judith@baua.bund.de

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
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