Nach den neuesten, noch vorläufigen Zahlen nimmt der Weiße Hautkrebs auch 2019 den Spitzenplatz bei den angezeigten Berufskrankheiten am Bau ein. Seit Aufnahme des sogenannten Plattenepithelkarzinoms in die Liste der Berufskrankheiten im Jahr 2015 haben die Fallzahlen stark zugenommen. 2016 verzeichnete die BG BAU bereits 2.671 Anzeigen auf Verdacht des Weißen Hautkrebses, im letzten Jahr ist die Zahl auf 3.131 Verdachtsanzeigen angestiegen. Für die Folgen mussten 2019 über 14 Millionen Euro für Heilbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Renten an die Betroffenen aufgebracht werden. Das macht die Dringlichkeit, UV-Schutzmaßnahmen zu ergreifen und Verhaltenshinweise zu beachten, deutlich. Unternehmen und Beschäftigte können einiges für den Schutz vor UV-Strahlung tun: Von technischen Hilfsmitteln über eine angepasste Arbeitsorganisation bis hin zu persönlichem Schutz wie bedeckende Kleidung oder UV-Schutzcreme. Bergmann weiter: „Noch viel zu häufig wird die Gefahr durch UV-Strahlung unterschätzt. Kein Wunder, denn die Sonne wird oft als angenehm empfunden. Langfristig verzeiht unsere Haut jedoch keine Strahlungsdosis und die Hautschäden summieren sich im Laufe der Zeit und kann zu Hautkrebs führen.“
Berufskrankheiten
Hautkrebsprävention
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