Handwerksbetriebe haben bei Materialmängeln gegenüber ihren Lieferanten das Nachsehen. Ein- und Ausbaukosten bleiben unverschuldet an den Betrieben hängen. Die Initiative „Mit einer Stimme“ will mit einer Online-Petition die unfaire Gesetzeslage ändern. Dafür braucht sie 50000 Unterstützer. Hintergrund: Am 15. Juli 2008 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Aus- und Wiedereinbaukosten eines fehlerhaften Produkts nicht der Verkäufer tragen muss. Seitdem gilt in Deutschland eine handwerkerfeindliche Regelung bei bereits eingebauten Produktmängeln. Ausführende Unternehmen bleiben aufgrund fehlender Gesetzesgrundlage auf den Ein- und Ausbaukosten des bereits fehlerhaft gelieferten Materials sitzen. Dies kann für einen Betrieb das finanzielle Aus bedeuten.
Wer sich unter www.miteinerstimme.org als Unterstützer einträgt, erhält fortlaufend Informationen zum Thema.
Teilen: