Die vereinbarten Lohnuntergrenzen wurden im Oktober für allgemein verbindlich erklärt. Wenn Malerarbeiten ausgeführt werden, müssen die Beschäftigten künftig in der Stunde mindestens 9,50 Euro (ungelernte Arbeitnehmer Ost/West) bzw. 11,25 Euro (Gesellen Tarifgebiet West) verdienen. Die Löhne gelten auch für Leih-Zeitarbeiter, die Malerarbeiten ausführen. Die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk gilt bis zum 29. Februar 2012. Die Mindestlöhne Maler-und Lackiererhandwerk im Überblick: ab 01. Sept. 2009 Mindestlohn West gelernte AN (Gesellen) 11,25 Euro; Mindestlohn Ost/West ungelernte AN 9,50 Euro; ab 1. September 2010 11,50 Euro bzw. 9,50 Euro; ab 1. Juli 2011 11,75 Euro bzw. 9, 75 Euro.
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