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Neue Mindestlöhne

Für die mehr als 197.000 Beschäftigten im Maler- und Lackiererhandwerk gelten neue Mindestlöhne.
Neue Mindestlöhne

Die vereinbarten Lohnuntergrenzen wurden im Oktober für allgemein verbindlich erklärt. Wenn Malerarbeiten ausgeführt werden, müssen die Beschäftigten künftig in der Stunde mindestens 9,50 Euro (ungelernte Arbeitnehmer Ost/West) bzw. 11,25 Euro (Gesellen Tarifgebiet West) verdienen. Die Löhne gelten auch für Leih-Zeitarbeiter, die Malerarbeiten ausführen. Die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk gilt bis zum 29. Februar 2012. Die Mindestlöhne Maler-und Lackiererhandwerk im Überblick: ab 01. Sept. 2009 Mindestlohn West gelernte AN (Gesellen) 11,25 Euro; Mindestlohn Ost/West ungelernte AN 9,50 Euro; ab 1. September 2010 11,50 Euro bzw. 9,50 Euro; ab 1. Juli 2011 11,75 Euro bzw. 9, 75 Euro.

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