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Steueränderungen 2016 und Steuertipps

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Steueränderungen 2016 und Steuertipps

Jedes Jahr aufs Neue müssen sich Steuerzahler zum Jahreswechsel auf eine Vielzahl von steuerlichen Änderungen einstellen. In dem neuen kostenlosen Ratgeber „Steueränderungen 2016 und aktuelle Steuertipps“ werden die wichtigsten Neuerungen im Steuerrecht leicht verständlich und anhand vieler Beispiele erläutert.

Erfreulich für die Steuerzahler ist, dass der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag und das Kindergeld angehoben werden. Zusätzlich wird der längst überfällige Abbau der kalten Progression erstmals angegangen.

Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag im Einkommensteuerrecht steigt um 180 Euro. Damit wird bei einem Ledigen künftig erst bei einem zu einem versteuernden Einkommen von über 8.652 Euro Einkommensteuer fällig. Bei verheirateten Paaren verdoppelt sich der Betrag.

Unternehmer: Unternehmer, deren Gewinn im Jahr nicht mehr als 60.000 Euro beträgt und die einen Umsatz von maximal 600.000 Euro erzielen, sind künftig von der Buchführung befreit. Die Gewinngrenze zur Führung von Büchern lag bisher bei 50.000 Euro Gewinn und 500.000 Euro Umsatz. Für die Praxis bedeutet dies, dass kleinere Gewerbetreibende aus der Buchführungspflicht herausfallen und auf eine Einnahmen-Überschussrechnung umstellen können. Ausnahme: Es besteht bereits aus anderen Gründen eine Buchführungspflicht beispielsweise bei GmbHs.

Rechengrößen in der Sozialversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen auf 74.400 Euro (West) bzw. 64.800 (Ost). In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die bundeseinheitliche Bemessungsgrenze auf 50.850 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung wird auf 56.250 Euro angehoben. Die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung bleiben stabil. Allerdings werden einige Krankenkassen wahrscheinlich höhere Zusatzbeiträge verlangen.

Weiter informiert „Steueränderungen 2016 und aktuelle Steuertipps“ u.a. welche Änderungen bei Schornsteinfegerleistungen gelten, wie mit Haustieren Steuern gespart werden können und unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen für eine Feier steuerlich geltend gemacht werden können. Auch die neuen Reisekostensätze für Auslandsreisen und die neu festgesetzten Pauschbeträge für den Eigenverbrauch von Lebensmitteln werden in dem Ratgeber behandelt.

Der kostenlose Ratgeber „Steueränderungen 2016 und aktuelle Steuertipps“ kann beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 bestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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