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SystoClean: Schmutzwasseraufbereitung bei der Fassadenreinigung

SystoClean
Untergrundvorbereitung leicht gemacht

„Wohin mit dem Schmutzwasser?“ – ist eine der häufigsten Fragen bei der Untergrundvorbereitung. Durch die Ablagerungen von Schadstoffen auf den Fassaden, in Verbindung mit Inhaltsstoffen aus der Altbeschichtung, kann es bei Reinigungsarbeiten zu hohen Schadstoffkonzentrationen im Abwasser kommen. Das soll mit dem neuen System SystoClean der Vergangenheit angehören.

Autor: Michael Baumann

SystoClean heißt ein gemeinsames Konzept der Hermes Fassadenreinigung und Herbol für die umweltbewusste Untergrundvorbereitung: Ein mit einem Hochdruckreiniger sowie Zubehör für die Fassadenreinigung ausgestatteter Anhänger. Darin findet zusätzlich ein mobiles Kreislaufsystem zur Schmutzwasseraufbereitung Platz.

SystoClean: Wohin mit dem Schmutzwasser?

In patentierten Auffangwannen, die rund um die Fassade ausgelegt werden, wird das anfallende Schmutzwasser gesammelt. Von dort wird es angesaugt und in die technische Anlage, die im Anhänger untergebracht ist, gefördert. Darin wird das Wasser in verschiedenen Stufen gefiltert, aufbereitet und in den Reinigungskreislauf zurückgeführt. Mit dem Anhänger haben Malerbetriebe somit ein Werkzeug für die Untergrundvorbereitung und sparen zusätzlich Zeit und Wasser.

Bei kleineren Baustellen muss nicht der gesamte Anhänger ausgeliehen werden. Hierfür können die Auffangwannen und eine neu konzipierte Abwasserpumpe mit Filtration verwendet werden. Das filtrierte Schmutzwasser kann dann – je nach Gesetzeslage der Kommune – eingeleitet werden. Ergänzend dazu hat Hermes für die Farbentfernung einen Vorfilter entwickelt, der grobe Schmutzpartikel hinausfiltert. Eine mit dem „Innovation Award“ der Messe Interclean ausgezeichnete Vakuumleiste zum Auffangen von Schmutzwasser an engen und schwer zugänglichen Stellen ergänzt das Produktportfolio.

Wer das bei der Fassadenreinigung entstehende Schmutzwasser im Erdreich versickern lässt, bewegt sich mit dieser Praxis am Rande der Legalität.

Rechtlicher Hintergrund

Analysen zeigen, dass bei dieser Praxis in der Regel mit hohen Schwermetallbelastungen zu rechnen ist. Je nach Oberfläche und bei Einsatz von Reinigungsmitteln können auch Kohlenwasserstoffe und Chlorverbindungen ins Abwasser gelangen. Ein Algen- und Schimmelbefall kann das Schmutzwasser zusätzlich verunreinigen, weshalb das anfallende Abwasser aus der vorbereitenden Fassadenreinigung nicht im Boden versickern und damit ins Grundwasser gelangen darf. Es darf auch nicht in Oberflächengewässer oder in die Regenwasserkanalisation eingeleitet werden. Boden- und Gewässerverunreinigungen dieser Art sind umweltschädlich und erfüllen unter Umständen einen Straftatbestand nach § 324 StGB. Bei Missachtung drohen Geldbußen im fünfstelligen Bereich.

Vorschriften unterscheiden sich

Die Regelungen und Vorschriften variieren von Stadt zu Stadt. So verlangt das Umweltamt Bielefeld von jedem ausführenden Malerbetrieb, dass die Fassadenreinigung spätestens zehn Tage vor Beginn der Arbeiten schriftlich angezeigt wird. Abwasser muss aufgefangen und in den Schmutz- oder Mischwasserkanal eingeleitet werden, nachdem zuvor Feststoffe wie Farb- oder Putzreste entfernt wurden. Wer etwa in Bochum keine Einleitgenehmigung hat, darf das Abwasser auch nicht einleiten.

Eine Erhebung zeigt, dass von 80 Städten 48 Prozent eine Einleitgenehmigung und 30 Prozent eine Anmeldung der Fassadenreinigung verlangen. Bei 21 Prozent der Städte ist keine Einleitgenehmigung notwendig; 15 Prozent verzichten auf eine Anmeldung der Fassadenreinigung. Etwa ein Drittel der Städte haben ein eigenes Merkblatt zu diesem Thema erstellt, 18 Prozent verweisen auf das Merkblatt der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.).

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