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Über Gewerke- und Verbandsgrenzen hinweg

Sachverständigentagung von Malern und Stuckateuren
Über Gewerke- und Verbandsgrenzen hinweg

Über Gewerke- und Verbandsgrenzen hinweg
Foto: Susanne Sachsenmaier-Wahl

Gemäß Sachverständigenordnung sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Handwerk zur regelmäßigen fachlichen Weiterbildung verpflichtet. Dazu bieten die jeweiligen Landesfachverbände meist zweimal jährlich entsprechende spezielle Schulungen, Tagungen, Seminare etc. an.

Im Mai geschah etwas bis dato nicht für möglich Gehaltenes: erstmals fand eine gewerke- und verbandsübergreifende Veranstaltung des Stuckateurverbandes Baden-Württemberg sowie der Malerverbände Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz in Bensheim statt.

Am ersten Tag hielten in erster Linie die Maler ihre Sachverständigentagung ab. Die eigentliche gemeinsame Veranstaltung von und für Maler und Stuckateure fand am zweiten Tag statt, am dritten Tag trafen sich in erster Linie die Stuckteure zu ihrer Tagung. Bei Interesse konnten aber die „Stuckis“ auch am „Maler-SV-Tag“ teilnehmen und im Gegenzug die Maler auch am „Stucki-SV-Tag“.

Die Resonanz konnte sich sehen lassen: Für den Maler-SV-Tag konnten die Veranstalter über 40 und für den Stucki-SV-Tag über 60 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige verbuchen. Die Teilnehmer reisten dabei nicht nur aus den beteiligten Verbänden an; zu den Gästen zählten auch Sachverständige aus Thüringen und dem Saarland.

Die Sachverständigen des Malerhandwerks erwartete am ersten Tag eine große Themenvielfalt. Anton Ruprecht, SV-Obmann der Maler Baden-Württembergs, setzte sich mit der Beurteilung von Dekoroberflächen, wie etwa Kammzug oder Besenstrich, auseinander. Er stellte klar, dass sich der Sachverständige hier in einem emotionalen Bereich bewege. Richtig oder falsch gäbe es hier nicht und über Geschmack lasse sich bekanntlich streiten. An seine Kollegen appellierte er: „Verstecken Sie sich nicht hinter irgendwelchen Tabellen, in denen Unregelmäßigkeiten eingeteilt werden!“ Eine Optik könne ausschließlich subjektiv beurteilt werden. Diese Ausführungen stellten viele von Ruprechts Kollegen nicht ganz zufrieden. In der anschließenden hitzigen Diskussion tauchte immer wieder die Frage auf, wie der Sachverständige denn dann gerecht beurteilen könne.

Licht in dieses Dunkel versuchte der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Ingo Lange zu bringen. Er riet allen Malern bzw. Stuckateuren: „Vereinbaren Sie anhand eines Beispiels und verweisen Sie im Angebot auf eine Musterfläche oder ein bereits ausgeführtes Objekt mithilfe der Formulierung ‚Fläche so wie…‘.“ Er gab den Handwerkern den Tipp, bei Musterflächen darauf zu achten, dass deren Ausführung der auf einer Wand-, Boden oder Deckenfläche im Großformat entspreche.

Des Weiteren widmetet sich Dr. Lange der neuen BGH-Rechtssprechung zu den fiktiven Mängelbeseitigungskosten. Bislang wurde ein Wert angesetzt, der für die Beseitigung des Mangels aufgewendet werden müsste. Dieser Betrag wurde dem Auftraggeber zugesprochen, unabhängig davon, ob der Mangel tatsächlich beseitigt wurde oder nicht. Damit sei nun Schluss. Erst wenn der Bauherr den Schaden beseitigen lasse und die Kosten hierfür begleiche, entstehe ihm nach neuer Rechtsprechung ein Vermögensschaden in Höhe der aufgewendeten Kosten.

Mario Schreiber vom gleichnamigen Sachverständigenbüro in Rottweil referierte über Gebäudeschadstoffe in der gutachterlichen Praxis. Er wies darauf hin, dass es unwesentlich sei, ob eine Schadstoffkontaminierung bei Renovierungsarbeiten wissentlich oder unwissentlich herbeigeführt wurde. Relevant sei vielmehr, dass es zu einer Personengefährdung gekommen sei. Dies stelle einen strafrechtlichen Bestand dar. Seinen Kollegen riet er: Sofern ein begründeter Verdacht auf Schadstoffe vorliege (wie etwa schwarze Fußbodenkleber, die auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) oder polychloriertes Biphenyl (PCB)hindeuten können), die Arbeiten so lange einzustellen, bis die Probe überprüft wurde.

Der Malermeister, Energieberater und Sachverständige Robert Kussauer aus Leutkirch präsentierte den Tagungsbesuchern die Neuerungen im aktuellen Schimmelpilzleitfaden des Umweltbundesamtes (UBA) sowie den Leitfaden „Maßnahmen zur Erfolgskontrolle einer fachgerechten Schimmelpilzsanierung“ des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg. Außerdem widmete er sich „wunderbaren Schimmelschutzprodukten“ und der Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit. Er stellte u.a. klar, dass Silberionen in Farben ebenso wenig einen Schimmelbefall verhindern könnten wie wärmedämmende Anstriche, die immer wieder als „Wunderwaffe“ angepriesen würden.

Auch Produktinnovationen fehlten bei der Sachverständigentagung in Bensheim nicht. Ralf Henschel von GIMA präsentierte vorgefertigte Leibungselemente für außen und innen, mit deren Hilfe der Handwerker nicht nur rationeller arbeiten, sondern auch Fehler quellen reduzieren könne.

Die Vorstellung einer dekorativen zementären Spachtelmasse, die sich für fugenlose Böden und Feuchträume (inkl. Duschbereich) eignet, durch Markus Knöpper vom spanischen Hersteller TopCiment rundete den ersten Sitzungstag ab.

Themenschwerpunkte der weiteren Tagung waren Fachwerksanierung, Beschichtungen auf mineralischen und pastösen Außenputzen, die neue Fensterrichtlinie (Anschlüsse an Fenster, Rollladen und Fensterbank), Trockenbauarbeiten – Anschlüsse nach ATV DIN 18340 und die Folgen, Versprechen der Industrie zu unerfüllbaren handwerklichen Leistungen und Brandschutznormung – Quo vadis?

Susanne Sachsenmaier-Wahl

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