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Warum müssen Untergründe immer geprüft werden?

FRAGE DES MONATS
Warum müssen Untergründe immer geprüft werden?

Um nicht in „verschuldungsunabhängige Erfolgshaftung“ genommen zu werden, müssen mögliche, später auftretende Probleme im Vorfeld ausführlich besprochen werden. Eine wichtige Grundlage hierfür sind gewissenhafte Prüfungen des Untergrunds.

Für alle Eventualitäten gerüstet zu sein, ist ein Faktor unter vielen, der für professionelles Handwerk steht. Erfahrung und Wissen gehen einher mit einer qualitativ hochwertigen Ausführung, die in der Regel zufriedenstellend und besser ausfällt. Die Tücke eines zunächst erfolgreich abgeschlossenen Projekts liegt häufig im Verborgenen, im Untergrund. Die sorgfältige Wahl der Mittel und Techniken schützt leider nicht gänzlich vor Baumängeln. Denn diese sind nicht immer ersichtlich, geschweige denn vorhersehbar. Vielmehr treten sie in besonderen Fällen erst nach einer längeren Zeitspanne auf.

Doch was ist zu tun und zu welchen Maßnahmen sind MalerInnen verpflichtet? Laut Werkvertragsrecht können Ausführende des Bauhandwerks in die „verschuldungsunabhängige Erfolgshaftung“ genommen werden. Funktioniert an dem erbrachten Resultat irgendetwas nicht, ist der Handwerksbetrieb – ob Trockenbauer oder Oberflächenbeschichter – eine Nachbesserung schuldig. Auch wenn die Ursache nicht auf seine Arbeit zurückzuführen ist. Selbst die Anbringung eines Probeanstrichs hilft hier nur bedingt, da es sich lediglich um eine Momentaufnahme handelt.

Folglich müssen die möglichen, später auftretenden Symptome im Vorfeld ausführlich besprochen werden. Zusätzlich sind gewissenhafte Prüfungen des Untergrunds vorzunehmen – mit den üblichen technischen und handwerklichen Mitteln, wie es heißt. Hilfestellung bei der Durchführung bieten Checklisten und Prüfutensilien der Innungen oder anderer Institutionen. Ein Formular hält Ort, Datum, Beteiligte, Prüfoptionen und die Abfrage von Bedenken fest. Darüber hinaus sollten sich die auf der Baustelle tätigen Gewerke unter einander abstimmen.

Maler und Lackierer können in die Verantwortung gezogen werden, auch wenn es nicht um die eigenen Fachleistungen geht, soviel steht fest. Wichtig ist deshalb, die Untergründe intensiv zu prüfen, richtig einzuschätzen und bei schwerwiegenden Zweifeln ein Veto in schriftlicher Form einzulegen. Zudem Bauherren und AuftraggeberInnen nicht erwarten können, dass der Malergeselle oder Facharbeiter eine detaillierte Analyse der Bausubstanz durchführt. Sind die Bedenken des Handwerkers am Ende zu groß, sollte eine Gewährleistung ausgeschlossen oder der Auftrag gar nicht erst angenommen werden.

 

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