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Nicht mehr „oben ohne“

Technik
Nicht mehr „oben ohne“

Über einen ungedämmten Keller können bis zu 25 Prozent der Heizwärme verloren gehen. Grund genug, Keller- und Garagendecken mit einer Dämmung zu versehen.

Andreas Krechting/ Dieter Klasen, Brillux

In Zeiten, in denen der Ölpreis wohl so hoch wie noch nie ist, rücken Maßnahmen zur Energieeinsparung immer mehr ins Blickfeld. Da lohnt sich nicht nur, das Auto ab und zu mal stehen zu lassen. Hohe Einsparpotenziale lassen sich vor allem auch bei Gebäuden entdecken. So können z.B. über einen ungedämmten Keller bis zu 25 Prozent der Heizwärme verloren gehen. Energie – und somit Geld –, die sich durch die Anbringung von Kellerdecken-Dämmplatten einsparen lässt. Neben der erheblichen Energieeinsparung kann eine gezielte Kellerdeckendämmung aber auch zu einer Verbesserung des Raumklimas beitragen, denn die Raumwärme des Erdgeschosses kann nicht länger in den Keller abfließen und die Kälte vom Fußboden nicht länger aufsteigen.
Ist die Entscheidung für eine Kellerdecken- bzw. eine Garagendämmung einmal gefallen, stellt sich die Frage, welche Anforderungen zu berücksichtigen sind. Neben dem Wärmeschutz sind hier insbesondere Anforderungen an das Brandverhalten, die Optik und den Schallschutz zu nennen.
Wärmeschutz
Markenhersteller bieten, je nach Anwendungsbereich und Anforderung, verschiedene Systeme an. Die meisten Kellerdecken-Dämmplatten bieten durch ihre Dämmeigenschaften die Voraussetzungen um die Anforderungen gemäß EnEV (Energieeinsparverordnung) zu erfüllen. Diese fordert bei der Dämmung von Decken und Wänden, die an unbeheizte Räume oder Erdreich angrenzen, die Einhaltung eines maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten von Umax = 0,40 W/(m²·K). In der Praxis erweist es sich jedoch häufig als schwierig oder gar unmöglich, diesen Wert zu erreichen. Denn egal, ob Mineralwolle- oder EPS-Hartschaum-Dämmplatten ausgewählt werden, die Dämmstoffdicke müsste bei bislang völlig ungedämmten Kellerdecken (z.B. ohne Trittschalldämmung) mindestens zehn Zentimeter betragen. Dies würde eine Deckenhöhe erfordern, die sehr häufig, insbesondere im Altbaubereich, nicht zur Verfügung steht. Das sollte jedoch niemanden abschrecken, zumindest die maximal mögliche Dämmstoffdicke einzubringen. Schließlich führen auch bereits fünf oder sechs Zentimeter Dämmstoff der Wärmeleitfähigkeitsgruppe 040 oder 035 zu einer erheblichen Verbesserung des U-Wertes. Hier kann und sollte man von der so genannten „Härtefallregelung“ gemäß § 17 der EnEV (Befreiungen) Gebrauch machen. „Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung befreien, soweit die Anforderungen wegen besonderer Umstände … zu einer unbilligen Härte führen“.
Feuer und Schall
Wie sieht es mit dem Brandverhalten aus? Welche Anforderungen sind zu erfüllen? Die „regelnden“ Landesbauordnungen geben hier nur unzureichend bzw. keine eindeutige Antwort – hier ist in der Regel viel Platz für Interpretationen. Darüber hinaus können diese von Bundesland zu Bundesland oder sogar in direkt benachbarten Kommunen unterschiedlich ausfallen. Daher ist es sinnvoll, die jeweiligen Anforderungen bei der zuständigen Baubehörde nachzufragen. Hilfreich zum Thema Brandverhalten mag auch eine Nachfrage bei der örtlichen Feuerwehr oder aber ein Blick in die jeweilige Landesgaragenverordnung sein. Diese sind in ihren Aussagen schon deutlicher. Je nach Landesgaragenverordnung lautet die Anforderung an Deckenbekleidungen bzw. die Deckendämmung bei mittelgroßen Garagen (100 m² bis 1000 m²) schwerentflammbar (Baustoffklasse B1) bzw. nicht brennbar (Baustoffklasse A). Bei Großgaragen (Garagen über 1 000 m²) lautet die Anforderung grundsätzlich „nicht brennbar“ (Baustoffklasse A). Dies erfüllen z.B. verdichtete Steinwolle-Dämmplatten aus mineralischen Rohstoffen. Fällt die Entscheidung auf dieses Material, so führt die Kellerdecken- bzw. Garagendämmung nicht nur zu einer Optimierung des Wärmeschutzes, sondern sie trägt auch zum vorbeugenden Brandschutz und außerdem zu einer verbesserten Schallabsorption bei.
Anforderungen an die Optik
Zwar steht der Wunsch nach einer Energieeinsparung bei einer Kellerdecken- bzw. Garagendämmung klar im Vordergrund, doch neben dem Einsatz als reine „Zweckdämmung“ kann auch die Frage nach der Optik auftauchen. Daher werden verschiedene Produkte angeboten, die nicht nur zum verbesserten Wärmeschutz beitragen, sondern eben auch den Wunsch nach einer dekorativen Sichtfläche erfüllen können. Diese sind z.B. entweder werkseitig weiß bzw. mit Vlies beschichtet oder aber auch für eine farbliche Gestaltung entsprechend vorbehandelt.
Einfache Montage
Ob verdichtete Steinwolle-Lamellen aus mineralischen Rohstoffen oder diffusionsfähige Hartschaum-Dämmplatten mit Sichtkantenfasung: Die leichtgewichtigen Kellerdecken-Dämmplatten können meist ohne zusätzliche mechanische Befestigung auf geeignete Untergründe, wie etwa Beton, intakte mineralische Putze oder tragfähige Altanstriche geklebt werden. Für eine besonders schnelle, rationelle Verarbeitung und eine ansprechende Optik gibt es Platten, die nicht nur beidseitig vorbeschichtet sind, sondern zusätzlich eine weiße Sichtseitenbeschichtung aufweisen.
Eine Auswahl an Kellerdecken-Dämmsystemen bietet Brillux an. Nähere Informationen zu den Systemen erhalten Sie unter www.brillux.de im Produktsortiment WDVS oder in jeder der über 130 Brillux Niederlassungen.
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