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Gerüst Teil 3

DIN EN 12811
Gerüst Teil 3

Arbeitsgerüste werden je nach Art der vorgesehenen Arbeiten in verschiedene Gruppen eingeteilt.

Die DIN EN 12811–1 unterscheidet hier nach Last-, Breiten- und Höhenklassen. Um die Eignung des Gerüsts für den jeweiligen Verwendungszweck sicherzustellen, sollte die Klassifizierung bereits in die Planung einfließen. Dazu ist zu klären, welche Arbeiten vom Gerüst aus ausgeführt werden, welche Arbeitsraumbreite auf dem Gerüst erforderlich ist und ob Material gelagert werden soll. Für Gerüstersteller und -nutzer sind insbesondere Kenntnisse über die sechs Lastklassen wichtig. Diese beziehen sich auf die „theoretische” Belastung eines Gerüstes.

in Gerüstfeld wird begrenzt durch die Gerüstfeldlänge, -breite und -höhe.


Lastklassen

Bei der Lastklasse geht es um die theoretisch angenommene Belastung, welche der Nutzer auf das Gerüst aufbringen darf. Sie müssen also der Art der auszuführenden Arbeit entsprechen. Die meisten Gerüste in Deutschland entsprechen der Lastklasse 3 mit einer gleichmäßig verteilten Verkehrslast von 200 kg/m² in maximal einer Gerüstlage. Die Lastklasse 3 ist geeignet für Arbeiten, bei denen kleine Mengen an Material gelagert werden sollen. Die Lastklassen 1 und 2 sind Arbeiten ohne Materiallagerung vorbehalten. Wird mehr als das für die Arbeit notwendige Material gelagert oder Material mit dem Kran abgesetzt, kommen die Lastklassen 4, 5 und 6 zum Einsatz. Bei Fassadengerüsten bedeutet die Lastklasse 3, dass in maximal einer Gerüstlage – als Gerüstlage werden alle Belagflächen in einer horizontalen Ebene bezeichnet – jeder Gerüstboden mit maximal 200 kg/m² belastet werden darf. Bei geringerer Belastung kann die Belastung auch auf mehrere Gerüstböden innerhalb eines Gerüstfeldes verteilt werden – in der Summe jedoch nicht mehr als die Maximalbelastung von 200 kg/m². Bei einem 2,5 Meter langen und 60 Zentimeter breiten Gerüstboden entspricht dies einer Last von 300 Kilogramm (1,5 m² x 200 kg/m² = 300 kg).

Folgende sechs Lastklassen werden im Gerüstbau unterschieden:

  • Lastklasse 1: Verwendung nur für Inspektionsarbeiten.
  • Lastklasse 2: Verwendung nur für Arbeiten, die kein Lagern von Baustoffen oder Bauteilen erfordern.
  • Lastklasse 3: Verwendung für Arbeiten, bei denen kleine Mengen an Material gelagert werden dürfen. Hierzu gehören unter anderem Malerarbeiten, maschinelle Putz- und Stuckarbeiten mit geringer Materiallagerung, Putz- und Stuckarbeiten, Dachdeckungsarbeiten, Fassadenbekleidungsarbeiten und Montagearbeiten.
  • Lastklasse 4 bis 6: Für Arbeiten, bei denen Material auf der Belagfläche abgesetzt und gelagert werden darf, z. B. bei Maurer- und Bewehrungsarbeiten. Hierzu zählt auch das Absetzen von Material mit Kettenzügen.

Verkehrslasten auf Gerüstlagen nach EN 12811-1:2003


Breitenklassen

Die Breitenklasse W ist die Breite der Gerüstbeläge einschließlich der Dicke des Bordbrettes bis maximal 30 Millimeter. Die Norm kennt sieben verschiedene Breitenklassen, die sich in Schritten von 30 Zentimetern erhöhen. Abhängig ist die Auswahl der Breitenklasse von verschiedenen Faktoren wie auszuführende Arbeiten oder eventuelle Absturzgefährdungen. Der entscheidende Faktor ist jedoch die freie Durchgangsbreite bei Materiallagerung. Diese soll mindestens 20 Zentimeter betragen. Neben der Breitenklasse gibt es auch noch die sogenannte Systembreitenklasse SW. Diese bezieht sich auf den lichten Abstand zwischen den Ständern einer Gerüstlage. Ein 70 Zentimeter breites Gerüst in Kombination mit einer 35 Zentimeter breiten Konsole entspricht also der Breitenklasse W 09 (Belagbreite von 90 Zentimetern bis 1,2 Meter), durch den lichten Abstand zwischen den Ständern von 70 Zentimetern jedoch nur der Systembreitenklasse SW 06. Entgegen der früheren Normung dürfen Last- und Breitenklassen jetzt beliebig miteinander kombiniert werden. Dies ermöglicht zum Beispiel über einen Nachweis im Einzelfall, das Layher Blitz-Gerüst 70 Stahl über die Zulassung hinaus bis zur Lastklasse 4 zu verwenden. Natürlich müssen die Böden für diese Lastklasse geeignet sein.

Breitenklassen nach DIN EN 12811-1:2003


Höhenklassen

Neben den Last- und Breitenklassen kennt die EN 12811–1 auch noch zwei Höhenklassen. Der Hauptunterschied liegt in der lichten Durchgangshöhe. Diese wird zum einen durch den oberen Querriegel oder durch einen Anker, der ins Feld hineinragt, und zum anderen durch den Belag begrenzt. Ist die lichte Durchgangshöhe im Bereich des Stellrahmens oder des Ankers unter 1,90 Meter, handelt es sich um die Höhenklasse H1, bei einer lichten Durchgangshöhe von 1,90 Meter oder mehr um die Höhenklasse H2. Wird beispielsweise das 0,73 Meter breite Blitz-Gerüst von Layher mit langen Ankern wie dem Blitz-Anker oder einem mittels zwei Kupplungen zu befestigenden Anker verwendet, entspricht es der Höhenklasse H1. Anders bei „kurzen” Ankern: Werden beim gleichen Gerüst 35 Zentimeter lange Anker – mit einer Kupplung – angebracht, ist die lichte Durchgangshöhe über 1,90 Meter und entspricht somit der Höhenklasse H2.

Materiallagerung

Bei Materiallagerung soll die freie Durchgangsbreite mindestens 20 Zentimeter betragen.

Systembreitenklasse

Breitenklasse W 09 und Systembreitenklasse SW 09.

Breitenklasse W 09, aber Systembreitenklasse SW 06. Fotos: Layher

Franz-Martin Dölker, Schulungsleiter Wilhelm Layher
Quelle: Malerblatt 07/2013
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