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Fahrgerüste - diese Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen sind zu beachten

Sicherheit im Fokus
Was ist im Umgang mit Fahrgerüsten zu beachten?

Teil 2 unserer Serie: Was ist im Umgang mit Fahrgerüsten zu beachten?

Autor: Matthias Wessner| Fotos: Layher

Gerüste verschaffen einen sicheren Zugang zu höher gelegenen Arbeitsplätzen. Beim abschnittsweise arbeiten haben fahrbare Konstruktionen einen entscheidenden Vorteil. Denn bei entsprechender Gewichtsverteilung mit oder ohne Basisverbreiterung entstehen schlanke Gerüstkonstruktionen, die auf einer festen, ebenen Aufstellfläche schnell und einfach per Hand verschiebbar sind. Sie können freistehend (unverankert) benutzt werden und versprechen vor allem bei längeren Arbeiten einen sicheren Stand.

Fahrgerüste gleich Fahrgerüste?

Je nach Ausführungsart wird bei Fahrgerüsten nach „Fahrbaren Gerüsten“ und „Fahrbaren Arbeitsbühnen“ unterschieden. Meist werden unter Fahrgerüsten „Fahrbare Arbeitsbühnen“ nach der DIN EN 1004 verstanden. Hierbei handelt es sich um einfeldrige Gerüstkonstruktionen aus vorgefertigten Systembauteilen, die planmäßige Maße, mindestens vier Fahrrollen und als Arbeitsfläche eine oder mehrere Belagflächen – auch Plattformen genannt – aufweisen. Innerhalb von Gebäuden begrenzt die Norm die Standhöhe auf maximal 12 Meter.

Außerhalb ist eine Standhöhe von höchstens 8 Metern gestattet, da die Konstruktionen Windlasten ausgesetzt sind. Im nachfolgenden Text beziehen sich „Fahrgerüste“ auf „Fahrbare Arbeitsbühnen“. Alternativ gibt es „Fahrbare Gerüste“: das heißt Systemgerüste, die auf Fahrrollen stehen und verfahrbar sind. Der Standsicherheitsnachweis ist entsprechend der DIN 4420–3 in Verbindung mit DIN EN 12811-1 zu führen.

Auswahl des Fahrgerüsts

Bei der Auswahl von Fahrgerüsten gibt es verschiedene Faktoren. Dazu gehört zum einen der Einsatzort – also die Berücksichtigung möglicher Witterungseinflüsse und der vorhandenen Gerüstaufstellfläche – und zum anderen die auszuführende Tätigkeit. Hier spielt die Ermittlung des Nutzgewichts und damit die Belastbarkeit der fahrbaren Lösung ebenso eine Rolle wie die Personenanzahl. Zunehmend kommen inzwischen Fahrgerüste anstelle von Leitern zum Einsatz, da deren Verwendung durch aktuelle Vorschriften zur Arbeitssicherheit bei Tätigkeiten in der Höhe immer mehr eingeschränkt werden.

Rechtliche Grundlagen

Für Fahrgerüste beziehungsweise fahrbare Arbeitsbühnen gibt es verschiedene Normen, Regeln und Verordnungen. Werkstoffe, Gerüstbauteile, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen sind in der DIN EN 1004 geregelt. Im Gegensatz zu Fassadengerüsten, welche der baurechtlichen Zulassung unterliegen, sind Fahrgerüste „Geräte“ beziehungsweise „Arbeitsmittel“ im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).

Was ist im Umgang mit Fahrgerüsten zu beachten?

Hersteller können die Konformität zur Norm über eine Herstellererklärung bestätigen oder den Konformitätsnachweis auf Basis des anerkannten Sicherheitszeichens „Geprüfte Sicherheit“ (GS) führen. Mit diesem dürfen technische Produkte auf Grundlage des ProdSG nach der Prüfung von einem unabhängigen Dritten versehen werden. Laut ProdSG wird das GS-Zeichen nur vergeben, wenn das technische Gerät sämtliche Vorgaben zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie anderen Rechtsvorschriften erfüllt.

Dies gibt Erstellern und Nutzern die Sicherheit, keine weiteren Nachweise erbringen zu müssen. Bei der Nutzung gilt es – im Hinblick auf das Thema Arbeitssicherheit – die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu beachten. Diese konkretisiert das Arbeitsschutzgesetz.

Sicherheitsvorschriften Montage

Um bei der Montage von Fahrgerüsten alle Anforderungen europäischer Arbeitsschutzgesetze in vollem Umfang zu erfüllen, gibt es hinsichtlich Montage und Demontage verschiedene praxisorientierte Lösungen. So lassen sich beispielsweise mittels 3-T-Methode (Through The Trapdoor) Fahrgerüste von nur einer Person sicher montieren. Durch die Auf- und Abbaufolge befindet sich der Monteur mit Betreten einer Plattform durch die Durchstiegsbrücke (Trapdoor) dank vormontierter Doppelgeländer bereits im gesicherten Bereich. Geltende Vorschriften zur Arbeitssicherheit in Industrie und Handwerk werden erfüllt.

Für die Fahrgerüstfamilie Uni hat Layher den „Sicherheitsaufbau P2“ entwickelt. Das P in P2 steht dabei für Plattformen und 2 für den Plattformabstand von 2 Metern. Das einfache Montageprinzip, bei dem die Plattformen in einem Abstand von 2 Metern montiert werden, erlaubt schon vor dem Einbau der Böden die vorlaufende Geländermontage. So ist beim Betreten der jeweils obersten Plattform – selbst bei der Montage – immer ein umlaufender Seitenschutz gegeben.

Was ist im Umgang mit Fahrgerüsten zu beachten? Pflichten als Arbeitgeber

Arbeitgeber dürfen gemäß BetrSichV nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Vor der Verwendung sind auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten. Dazu gehört auch die Information und Unterweisung von Beschäftigten anhand der Gefährdungsbeurteilung.

Vor dem erstmaligen Einsatz eines Fahrgerüsts müssen Arbeitgeber diese von einer sogenannten „befähigten Person“ prüfen lassen. Die Auswahl und Bestellung einer „befähigten Person“ erfolgen durch den Unternehmer. Auswahlkriterien sind Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit. Darunter fallen unter anderem Kenntnisse der aktuellen Vorschriften und Normen sowie das Verstehen der Aufbau- und Verwendungsanleitung.

Überprüfung und Dokumentation

Erstellte Gerüste und deren Bauteile müssen gemäß BetrSichV von einer hierzu befähigten Person nach §10 der BetrSichV geprüft und dokumentiert werden. Dazu gehört unter anderem:

  • Überprüfung der Eignung für die auszuführenden Arbeiten und Einhaltung der maximalen Standhöhen. Der Auf-, Um- oder Abbau darf gemäß vorliegender Aufbau- und Verwendungsanleitung nur unter Aufsicht einer befähigten Person oder von fachlich geeigneten Beschäftigten nach spezieller Unterweisung erfolgen.
  • Während des Auf-, Um- oder Abbaus eine Kennzeichnung mit dem Verbotszeichen „Zutritt verboten“.
  • Vor oder während der Montage, jedoch spätestens vor der Inbetriebnahme gehört die augenscheinliche Überprüfung der Einzelbauteile auf Beschädigung und bestimmungsmäßige Funktion, der gesamten Konstruktion sowie der Abgleich mit der Aufbau- und Verwendungsanleitung nach der Montage.
  • Laut DIN EN 1004 ist zur Übergabe der erstellten Gerüste an der fahrbaren Arbeitsbühne ein Kennzeichnungs- und Freigabeschild mit den entsprechenden Informationen anzubringen. Um den Regelwerken gerecht zu werden, empfiehlt sich bspw. der Einsatz des Layher Kennzeichnungsblocks für Fahrgerüste – inklusive Prüfprotokoll.

Sicherheit im Fokus


PraxisPlus

Für abschnittweises Arbeiten mit einer Standhöhe zwischen zwei und vier Metern empfiehlt Layher den SoloTower. Das kompakte Fahrgerüst lässt sich mittels 3-T-Methode schnellen und sicher von einer Person errichten und darf ohne zeitliche Beschränkung als Arbeitsplatz genutzt werden.

Für Arbeitsplätze mit einer Standhöhe von mehr als vier Metern bieten Baukastensysteme wie die Uni-Fahrgerüst-Familie individuelle Lösungen. Die System-Bauteile aus Aluminium ermöglichen eine einfache und schnelle Montage und bieten hohe Standsicherheit bis zu einer Arbeitshöhe von fast 14 Metern. Detaillierte Aufbau- und Verwendungsanleitungen:

mediathek.layher-steigtechnik.com

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