Das Eigentum an dem vom Auszubildenden in einer Tischlerei/Schreinerei als Gesellenstück angefertigten Sideboard im Schätzwert von rund 3500 Euro steht trotz Verwendung von Materialien des Ausbilders im Wert von rund 1000 EUR dem Gesellen zu (Landesarbeitsgericht Köln, Az: 10 Sa 430/01). Juristischer Literaturpressedienst
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