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Mach früh den ersten Schritt

Betrieb & Markt
Mach früh den ersten Schritt

So klappt‘s mit der Betriebsübergabe: die wichtigsten Tipps auf einen Blick

Autorin: Jana Seifried

Steuerberaterin Elisabeth Zink von der Kanzlei „WSS Aktiv beraten“ aus Rottweil informierte bei einer Veranstaltung der HWK Konstanz, worauf es bei der Vorbereitung einer Übergabe zu achten gilt. Hier einige ihrer Tipps.

Wenn es in der Familie bleibt

„Als erstes sollten Unternehmer frühzeitig mit ihrer Familie besprechen, ob die eigenen Kinder Interesse daran haben, den Betrieb zu übernehmen“, sagt Sonja Zeiger-Heizmann, Rechtsberaterin der Handwerkskammer Konstanz. Um diese Frage zu klären und ein für alle Kinder tragfähiges Modell zu erarbeiten, könne unter Umständen auch ein Mediator hinzugezogen werden, so Zeiger-Heizmann.

Damit bei einer Übergabe innerhalb der Familie steuerliche Vorteile geltend gemacht werden können, lohnt sich ein frühzeitiger Übergabe-Plan. Wer sein Vermögen langfristig an ein Kind übertragen möchte, kann beispielsweise den Freibetrag der Erb- und Schenkungssteuer nutzen. Dieser umfasst 400.000 Euro pro Kind und kann alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Auch durch eine gut überlegte Vermögensverteilung auf beide Elternteile können hohe Steuervorteile erzielt werden. Aus Expertensicht lohnt sich eine Schenkung insbesondere dann, wenn man noch jünger ist oder Freibeträge optimal einsetzen kann. Sonst sind die steuerlichen Belastungen bei Schenkungen und Erbe identisch.

Optionsverschonung

Eine Möglichkeit, die Steuerlast speziell bei der Unternehmensübergabe zu senken, bieten die Regel- und die Optionsverschonung für Betriebsvermögen. Damit können Betriebsinhaber ihr Unternehmen durch Schenkungen langfristig zu guten Konditionen an die nächste Generation weitergeben.

Dabei werden Schenkungen und Erbfälle unter bestimmten Voraussetzungen deutlich begünstigt. So werden bei der Regelverschonung beispielsweise nur 15 Prozent des Betriebsvermögens besteuert. Im Gegenzug darf der Übernehmer den Betrieb fünf Jahre nach der Übergabe nicht verkaufen und muss seinen Mitarbeitern in Summe mindestens 80 Prozent der durchschnittlichen Lohnsumme fünf Jahre lang weiterbezahlen. Bei der Optionsverschonung wird das Betriebsvermögen gar nicht besteuert, dafür gelten für den Übernehmer noch höhere Auflagen: Er muss das Unternehmen sieben Jahre behalten und muss seine durchschnittliche Lohnsumme ebenfalls sieben Jahre weiterzahlen. Ansonsten können die Begünstigungen anteilig rückwirkend gestrichen werden.

Grundsätzlich seien auch alternative Übergabemodelle denkbar. Ein Beispiel hierfür ist eine Schenkung, bei der der Sohn oder die Tochter sich verpflichtet, den Eltern im Gegenzug eine monatliche Rente auszuzahlen. „Weil diese Rente nicht als Kaufpreis gilt und sich gleichzeitig als Sonderausgabe steuerlich absetzen lässt, ist das Modell vorteilhaft für beide Seiten“, betont Elisabeth Zink.

Ebenfalls könnten Unternehmer Grundstücke frühzeitig aus dem Betriebsvermögen auslagern und diese als Altersvorsorge an den Nachfolger vermieten oder verpachten. Diese Option sollte laut Elisabeth Zink allerdings langfristig geplant werden, um Steuerrisiken zu vermeiden.

Weitere Informationen:
www.hwk-konstanz.de


PraxisPlus

Checkliste

  • Mindestens zwei Jahre vor der Übergabe mit der Planung beginnen
  • Frühzeitig Fördermittel beantragen
  • Beratung von Steuerberater und Handwerkskammer nutzen
  • Mehr als eine Bank für Finanzierungsmöglichkeiten konsultieren
  • Fairness in den Verhandlungen
  • Chemie zwischen den Vertragspartnern muss stimmen
  • Belegschaft einbinden
  • Vollmachten ausstellen
  • Fließender Übergang bietet Vorteile für beide Seiten

Bei der Suche nach einem passenden Nachfolger können Unternehmer auf die Betriebsbörse der Handwerkskammer Konstanz zugreifen.

www.hwk-konstanz.de/betriebsboerse

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