Ein an einer Baustelle aufgestelltes Verkehrsschild „Halteverbot” mit dem Zusatzschild „wegen Bauarbeiten” schützt auch und insbesondere den Straßenbauunternehmer. Fahrzeugführer, die dieses Verbotsschild ignorieren, können daher vom Bauunternehmer auf Schadenersatz dafür in Anspruch genommen werden, dass sie nur mit erheblicher Verzögerung ihre geplanten Bauarbeiten beginnen können. Hierzu gehören die nutzlos aufgewandte Arbeitszeit und die Stundenkosten der Arbeitsgeräte. Damit musste der Autofahrer, der sein Fahrzeug verbotswidrig im Halteverbot parkte und dadurch eine Behinderung von 2 1/2 Stunden verursachte, an das Bauunternehmen rund 1122 EUR Schadenersatz bezahlen. (Urteil des Amtsgerichts Waiblingen, Az: 13 C 1266/01). jlp
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