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Schöner Schutz

Betrieb & Markt
Schöner Schutz

Moderne Schutzkleidung muss heute einer Vielzahl unterschiedlicher Ansprüche genügen.

Roy Sämerow

Berufskleidung hat ganz spezielle Aufgaben zu erfüllen. Die wichtigste: Den Menschen vor Schmutz und Gefahren am Arbeitsplatz schützen. Das kann sie allerdings nur, wenn sie tatsächlich tagtäglich getragen wird. Doch immerhin zehn Prozent aller Träger von Berufskleidung fühlen sich in ihrer Kleidung nicht wohl. Häufigster Kritikpunkt: Schlechter Tragekomfort und negatives optisches Erscheinungsbild. Und das, obwohl sich der Markt für Berufskleidung in den letzten Jahrzehnten stark „herausgeputzt“ hat. Aus der einst als Zunft- und Standeskleidung entstandenen Arbeitskleidung entwickelte sich in den siebziger Jahren zunächst die Berufskleidung. Seit dem Einzug von McDonalds, UPS und Coca Cola sprechen die Experten sogar von „Corporate Fashion“ – Kollektionen, die nicht nur schützen und schonen, sondern darüber hinaus auch das Image des Unternehmens präsentieren. Eine gepflegte, einheitliche Berufskleidung, der damit verbundene visuelle Stil bzw. die konsequente Umsetzung des Corporate Designs wurde zu einer wichtigen Voraussetzung für den Unternehmenserfolg. Mittlerweile zum Marketinginstrument aufgestiegen, prägt die Corporate Fashion ganz wesentlich das Erscheinungsbild moderner Unternehmen: Der Mitarbeiter ist eindeutig zu identifizieren, macht einen gepflegten Eindruck, vermittelt Kompetenz und steht überall dort, wo er auftritt, als Statthalter der Firma. Aber auch die Mitarbeiter werden, so eine Studie, in ihrer Leistungsbereitschaft gefördert und motiviert. Denn die Corporate Fashion gibt ihnen Sicherheit und Selbstvertrauen, die Mitarbeiter fühlen sich „ihrer“ Firma zugehörig.
Mieten oder kaufen?
Klingt so weit ganz gut, wäre da nicht ein Haken: Das Vor und Nach der Wäsche ist ein Punkt, der Arbeitgebern immer wieder Kopfschmerzen bereitet. Überlässt er seinen Mitarbeitern nämlich selbst die Beschaffung und Pflege, endet das nicht selten in Streitigkeiten: „Wie kannst du denn am Montagmorgen mit den Klamotten vom Freitag bei unserem wichtigsten Kunden aufkreuzen?“ Solche Ärgernisse kommen vermutlich jedem Malermeister bekannt vor. Dennoch entscheiden sich nach wie vor die meisten Handwerksbetriebe für die Kauf-Variante. Zugegeben: Auf dem ersten Blick klingt das unkomplizierter. Entweder wird erwartet, dass sich der Geselle bzw. Lehrling selber einkleidet, oder aber die Kleidung wird vom Betrieb eingekauft und zur Verfügung gestellt. Dann hat sich der Mitarbeiter im Regelfall höchstpersönlich um sein Outfit zu kümmern, der Chef ist aus allem fein raus. Unsachgemäße Pflege aber hebt die Wirkung, aber auch den Komfort moderner Schutzkleidung schon frühzeitig nahezu völlig auf. Daher sollte der Arbeitgeber sicherstellen, dass die verwendete Kleidung fachgerecht gewaschen und gepflegt wird. Eine Aufgabe, bei der er – sofern die Mitarbeiter ihre Kleidung selbst waschen – schnell an seine Grenzen stößt. Denn nur eine professionelle Bearbeitung erhält die beschriebenen Merkmale und damit die Sicherheit der Träger über einen längeren Zeitraum. Unzulässige Waschverfahren – zum Beispiel überhöhte Temperatur, falsche Waschmittel oder unsachgemäße Trocknung – verändern die Gewebestruktur, schädigen spezielle Materialien (wie etwa Warnstreifen) und lassen die Farben, die Trageeigenschaften und die gewünschten und vom Gesetzgeber explizit verlangte Schutzwirkung frühzeitig erlöschen. Abhilfe schafft hierbei die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Mietdienstleister. Als Mittler zwischen Gewebehersteller, Konfektionär und Träger sorgt er dafür, dass einerseits die Anforderungen eingehalten werden, andererseits eine – in den Grenzen der Norm – doch firmenspezifische Kleidung (Corporate Fashion) entstehen kann. Eine solche Zusammenarbeit sichert nicht nur den Trägern einen möglichst hohen Komfort und hervorragende Sicherheitseigenschaften, sondern entlastet zudem den Arbeitgeber von den teilweise hohen finanziellen Belastungen für den Erwerb der Textilien. Weitere Gründe, die für Mietkleidung sprechen, sind vor allem der entfallende Organisationsaufwand, die weitreichende Flexibilität sowie das gepflegte, corporate-design-gerechte Aussehen der Mitarbeiter. „Nur die fachgerechte Pflege der Kleidung“, so Louis Serrado, Geschäftsführer der Deutschen Berufskleider-Leasing GmbH, kurz DBL, „sichert über einen langen Zeitraum das einheitliche Erscheinungsbild der Mitarbeiter.“ Ein Standpunkt, den auch die Malermeister Schmitz GmbH aus Hannover vertritt: „Unsere Mitarbeiter können sich durch ihre Kleidung mit unserem Betrieb identifizieren und repräsentieren damit unsere Firma“, sagt Juniorchef Oliver Schmitz. Seit rund sechs Jahren tragen die acht Mitarbeiter nun Berufskleidung, die an das Corporate Design des Betriebes angepasst ist. Dass die Mitarbeiter nach außen hin einheitlich auftreten, kommt bei den Kunden gut an. „Man merkt es eben, wenn die Arbeitskleidung professionell gereinigt, gepflegt und instandgesetzt wird“, erläutert Oliver Schmitz. Der Betrieb hat das ganze Programm gemietet: Hosen, Jacken, Westen.
Mieten – wie geht das?
In Gesprächen mit dem Kundenberater des Mietdienstleisters wird zunächst über spezifische Kleidung (dazu gehört gegebenenfalls auch die der Norm entsprechende Warn- bzw. Schutzkleidung) sowie Pflege- und Servicekonditionen eine ganzheitliche, betrieblich zugeschnittene Lösung erarbeitet. „Jeder Träger erhält dann seine persönlichen Kleidungsstücke, die auf Wunsch mit Firmenlogo und Name gekennzeichnet sind. Anschließend werden diese mit einer Ident-Nummer (Patchcode) ausgestattet. Analog dazu geschieht die Einrichtung von Schranksystem oder Kleidermagazin beim Kunden“, so Louis Serrado. Der periodische Wechsel richtet sich nach den jeweilig getroffenen Vereinbarungen. Soll die Berufskleidung z.B. einmal pro Woche ausgetauscht werden, erhält der Mitarbeiter drei Garnituren: Eine wird getragen, eine liegt zum Wechsel bereit, eine weitere befindet sich im Vertragswerk zur Pflege.
Die Flexibilität eines Mietdienstleisters zeigt sich in einem weiteren Punkt: scheidet ein Mitarbeiter aus, wird seine Ausstattung zurückgenommen, der neue unverzüglich eingekleidet. Zum vereinbarten Zeitpunkt holt ein Servicemitarbeiter die getragene Berufskleidung, gesammelt in einem vom Anbieter zur Verfügung gestellten System, ab und tauscht sie gleichzeitig gegen frische, gepflegte aus. Damit entfällt jeder personelle oder organisatorische Aufwand für den Kunden – der Träger findet seine eigene, saubere Kleidung regelmäßig am vorher vereinbarten Ort. Außerdem sorgen moderne Maschinen, Waschmittel und Verfahren für eine energie- sowie wassersparende und damit umweltfreundliche Pflege. Nach dem Trockenvorgang und dem Glätten der Kleidung werden die einzelnen Teile von geschulten Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen im Rahmen der Qualitätskontrolle auf Mängel überprüft und, sofern erforderlich, repariert. Neben der Befestigung loser Knöpfe oder Verschlüsse gehört dazu auch die Kontrolle eventuell vorhandener Logos und Namensschilder. Stark beschädigte Teile werden gegen neue ausgetauscht. Die automatische Sortieranlage sammelt anschließend alle Einzelteile, führt sie zusammen und ordnet sie nach Tour, Kunde, Träger und Artikel. Durch das Barcode-System wird dabei sichergestellt, dass jeder Träger immer nur die für ihn eingerichtete Kleidung zurückerhält. Der Servicefahrer liefert die frisch gepflegte Berufskleidung pünktlich im vereinbarten Rhythmus und zum ausgemachten Zeitpunkt an und holt die getragene wieder ab – was will man mehr?
Steuervorteile nutzen
Kaufen oder mieten – eine Frage, die auch aus steuerlicher Sicht betrachtet werden sollte. Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer nämlich kostenlos oder verbilligt Mietberufskleidung zur Verfügung, zählt das als klare Betriebsausgabe, die sich somit Gewerbeertrags- und Einkommensteuer mindernd auswirkt. Im Gegenzug wird bei der Überlassung typischer Berufskleidung durch den Arbeitgeber keine steuerpflichtige Leistung erbracht, die folglich auch keine Umsatzsteuer auslöst. Derartige Leistungen sind damit auch nicht als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen. Pauschale Barentschädigungen hingegen sind steuerpflichtig. Außerdem gilt die unentgeltliche oder verbilligte Stellung von Mietberufskleidung als Sachleistung, die nicht zum Entgelt des Arbeitnehmers gerechnet wird und damit sozialversicherungsfrei ist. Anders herum rechnet sich auch für den Arbeitnehmer das Mieten der eigenen Berufskleidung. Kauft er seine Kleidung, kann er nur die Kaufbelege als Werbungskosten geltend machen. Nimmt der Arbeitnehmer jedoch einen Mietservice in Anspruch, kann er die gesamten Kosten für Zurverfügungstellung der Kleidung, Reparatur und Reinigung als hundertprozentig abzugsfähige Werbungskosten geltend machen. Damit ist der gesamte Aufwand, den der Arbeitnehmer für seine Berufskleidung trägt, erfasst und wirkt sich bei ihm steuermindernd aus.
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