Die Tätigkeitsbereiche von Malern und Lackierern fallen heute nicht mehr ausschließlich nur auf klassische Arbeiten wie dem Anstreichen oder Tapezieren. Immer wichtiger wird daher eine Schutzausrüstung.Nach einer Umfrage der HK Hamburg im Jahre 2010 entfielen in kleinen Unternehmen (1-10 Mitarbeiter) bereits mehr als 40 Prozent aller anfallenden Aufträge auf Bautenschutzarbeiten, Wärmedämmung sowie Verbundschutzmaßnahmen. Hinzu kommen berufsnahe Tätigkeiten wie Denkmalpflege oder Kirchenmalerei, welche besondere handwerkliche und körperliche Herausforderungen fordern. Je spezialisierter die Werkstoffe, Arbeitsmittel und technischem Gegebenheiten “vor Ort”, desto wichtiger ist eine sachkundige Einschätzung der potenziellen Gefährdungslage – viele Arbeitsunfälle lassen sich durch das konsequente Tragen zeitgemäßer Schutzbekleidung mildern und im günstigsten Fall sogar vermeiden.
Persönliche Schutzausrüstung für Maler – Spezifizierung für den konkreten Arbeitseinsatz
Aufgrund des Umgangs mit gesundheitsgefährdenden Chemikalien verschiedenster Art sind Augen und Atmungsorgane besonderer Gefährdung ausgesetzt. Rostiges, splitterndes oder Handwerkszeug in defektem Zustand stellen besonders gefährliche Infektionsherde für die Hände dar. Das Arbeiten auf Treppen, Stiegen, Baugerüste, Leitern und Planen birgt nicht erst bei gefrierenden Temperaturen ein hohes Sturzrisiko.
Aus den potentiellen Gefahrenquellen ergeben sich die notwendigen Schutzmaßnahmen. Zu den Basics zählen:
- Schutzbrille
- Atemschutzmaske
- Handschuhe
- Schutzhelm
- Arbeitsschuhe
Für bestimmte Tätigkeiten sind beispielsweise Absturzsicherungen, Gehörschutz oder weiteres Equipment notwendig. Alle aufgeführten Gegenstände sind von unterschiedlichen Herstellern und Ausführungen verfügbar und unterscheiden sich daher teilweise stark in Qualität und Haltbarkeit. Verantwortlich für die Auswahl und Bereitstellung von der jeweiligen Gefahrenlage angemessenen Arbeitsschutzkleidung, ist der Arbeitgeber in seiner Funktion als Handwerksmeister. Das Institut für Arbeitsschutz (IfA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung informiert regelmäßig von Kopf bis Fuß über die Sicherheitsklassen der einzelnen PSA-Bereiche – und schafft damit eine solide Basis für sinnvolle Unfall-Vermeidungsmaßnahmen.
Arbeitskleidung und Arbeitsschutzausrüstung – die Frage der Kostenübernahme ist rechtlich unstrittig
Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie die Betriebsvereinbarungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, § 88 BetrVG) fixieren, dass jedem Arbeitnehmer eine eigene (persönliche) Schutzausrüstung zusteht. Dem Arbeitgeber unterliegt zudem die kostenlose Pflege der Schutzausrüstungen seiner Mitarbeiter. Der Arbeitnehmer indes ist verpflichtet, Mängel und Defekte unverzüglich zu melden, um im Falle eines Unfalls Unannehmlichkeiten mit der Berufsgenossenschaft zu vermeiden.