Bestandsprodukte wie Anlegeleitern – und somit auch Schiebe- und Seilzugleitern – ab einer Länge von drei
Metern müssen grundsätzlich eine Standverbreiterung vorweisen. Deren Breite ist abhängig von der Länge der jeweiligen Anlegeleiter, beträgt jedoch maximal 1,20 Meter. Für erhöhte Sicherheit und Transparenz beim Leiterkauf sorgt eine weitere Änderung der Norm. Die Festigkeit einer Leiter wird nicht mehr wie bisher in liegender Position, sondern stehend in Gebrauchsstellung durchgeführt. Neu: Die für diesen Stabilitätstest vorgeschriebenen Prüflasten erhöhen sich erstmals in Abhängigkeit davon, ob es sich um eine Leiter für den privaten oder beruflichen Gebrauch handelt, da Letztere einer intensiveren Belastung ausgesetzt ist. So beträgt die Prüflast bei Leitern für den beruflichen Gebrauch ab sofort 2.700 Newton. Bei der Dauerhaltbarkeitsprüfung für Stehleitern wird die Leiter über einen längeren Zeitraum in Gebrauchsstellung in vorgegebenen Zyklen einer Prüflast von 150 Kilogramm ausgesetzt. Die Anforderungen bei Leitern für den beruflichen Gebrauch liegen bei 50.000 Zyklen.