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Erhöhte Sicherheit

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Erhöhte Sicherheit

Erhöhte Sicherheit
Volker Jarosch, Leitung Produktentwicklung, Hymer. Foto: Hymer
2018 wird die Reform der europäischen Norm EN 131 für tragbare Leitern wie Allzweck- oder Anlegeleitern verbindlich. Neben einer Verschärfung der Prüfvorschriften für die Hersteller beinhaltet die Reform auch Änderungen bezüglich der Konstruktionsvorgaben für ausgewählte Steigtechnikprodukte. Welche Leitern sind betroffen und was bedeutet dies für die Anwender?

Wenn zum 31. Dezember 2017 die Vorgängerversion der Norm EN 131 ausläuft, werden nicht nur die Prüfungen verschärft, denen eine Leiter vor der Markteinführung durch die Hersteller zu unterziehen ist. So wird unter anderem die Festigkeit einer Leiter in Zukunft nicht mehr wie bisher in liegender Position, sondern stehend in Gebrauchsstellung durchgeführt. Darüber hinaus wird es ganz neue Prüfungen geben wie zum Beispiel die Dauerhaltbarkeitsprüfung für Stehleitern, die Prüfung der Rutschfestigkeit am Boden sowie der sogenannte Torsionstest, bei dem die Verwindungssteifigkeit der Leiter gegenüber den während des Einsatzes auf sie einwirkenden Biege- oder Drehkräften geprüft wird. Ebenfalls erhöht werden die für den Stabilitätstest vorgeschriebenen Prüflasten – erstmals in Abhängigkeit davon, ob es sich um eine Leiter für den privaten Gebrauch oder eine Leiter für den beruflichen Gebrauch handelt.

Traverse ist Pflicht

Eine weitere, wesentliche Änderung betrifft vor allem den ersten Teil der Norm: den Bereich „Konstruktive und maßliche Vorgaben“. Zu Beginn des kommenden Jahres müssen alle Anlegeleitern, zu denen auch Schiebe- und Seilzugleitern zählen, ab einer Länge von drei Metern standardmäßig über eine Standverbreiterung, etwa in Form einer Traverse, verfügen. Deren Breite ist abhängig von der Länge der jeweiligen Anlegeleiter. Nicht nur neue Produkte, auch bereits bestehende müssen ab diesem Zeitpunkt an die neuen Vorgaben angepasst sein.

Für die speziell im Malerhandwerk für höher gelegene Arbeitsplätze häufig verwendeten Seilzugleitern war bisher keine Standverbreiterung vorgeschrieben. Mit der Reform der Leiternorm müssen auch sie ab Januar 2018 mit einer bis zu 1,20 Meter langen Quertraverse oder einer gleichermaßen stabilisierenden Alternative ausgestattet sein. Damit sich dies nicht auf die Lager- und Transportfähigkeit der Produkte auswirkt, hat
Hymer-Leichtmetallbau für Modelle wie die Seilzugleitern 6051 und 6261 eine Lösung entwickelt, so Volker Jarosch, Leitung Produktentwicklung bei Hymer aus: „Anstatt mit einer Traverse werden sämtliche Größen der Leitern mit ausklappbaren Stützen ausgestattet. Die Leitern sind somit trotz optimierter Stabilität nicht wesentlich breiter – eine äußerst praktikable Lösung, um die Leiterbreite für Transport und Lagerung so kompakt wie gewohnt zu erhalten und zugleich die vorgeschriebene neue Standsicherheit gemäß der Norm zu gewährleisten.“

Auch bei zwei- oder dreiteiligen Allzweckleitern, die in Anlegeposition verwendet werden können, muss mit Inkrafttreten der Reform die Breite der Standverbreiterung in Abhängigkeit von der Länge der Leiter als komplett ausgefahrene Anlegeleiter ermittelt werden. Bisher lag der Berechnung die Länge in Stehleiterposition zugrunde. Die erforderlichen Traversen von Mehrzweckleitern müssen somit künftig allgemein ein wenig breiter konstruiert werden.

Was wird aus dem Altbestand?

„Die Änderungen tragen dazu bei, die Belastbarkeit der Leitern und somit die Sicherheit der Anwender nochmals deutlich zu erhöhen. Gemeinsam mit den im Zuge der Reform ebenfalls verschärften Sicherheitsprüfungen für Leitern sorgt dies dafür, dass der Markt um unsichere Produkte bereinigt wird“, ist sich Volker Jarosch sicher. Hinsichtlich der Frage, was nach dem Ablauf der Übergangsfrist mit einem dann nicht mehr normgerechten Leiterbestand geschieht, beruhigt der Steigtechnikexperte: „Wir als Hersteller dürfen ab dem

1. Januar 2018 keine Leitern mehr auf Basis der alten Norm produzieren. Ein vorhandener Bestand darf aber weiterhin eingesetzt und durchaus auch noch verkauft werden. Da die zusätzliche Standverbreiterung nochmals für eine deutliche Optimierung der Sicherheit sorgt, empfehlen wir den Anwendern jedoch grundsätzlich zu prüfen, ob eine entsprechende Nachrüstung der Bestandsleitern in individuellem Fall sinnvoll und möglich ist.“

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