Die Brauchbarkeit von Arbeits- und Schutzgerüsten ist nachzuweisen. Ein gesonderter statischer Nachweis erübrigt sich nur, wenn das zu erstellende Gerüst der Regelausführung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder einer allgemein anerkannten Regelausführung entspricht. Ein unter Umständen notwendiger statischer Einzelnachweis ist für Gerüsthersteller nicht nur mit Kosten verbunden, sondern nimmt – je nach Auslastung der Statikbüros – auch viel Zeit in Anspruch. Um Kunden bereits in der Planungsphase zu unterstützen, hat Layher deshalb für das Blitz-Gerüst 70 aus Stahl umfangreiche statische Berechnungen zu in der Praxis gängigen Gerüstvarianten durchgeführt und vom Prüfamt für Baustatik des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) im Rahmen der Typenprüfung TP-16-007 offiziell bestätigen lassen – jeweils bis zur maximal möglichen Aufbauhöhe. Diese geht bis 100 Meter. Nachgewiesen wurde das Blitz- Gerüst für Aufstellorte in Windzone 2: in verschiedenen Konfigurationen und Lastklassen, vor geschlossener und teilweise offener Fassade, unbekleidet und mit Netzen bekleidet, mit verschiedenen Ankerrastern und Verankerungsmethoden, mit verschiedenen Gerüstböden und in verschiedenen Feldlängen.
Layher
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