In Deutschland werden regelmäßig Erdbebenaktivitäten registriert. Teile Deutschlands sind sogar in die so genannte Erdbebenzone 3 eingestuft. Hier bedarf es besonderer Bauteillösungen, denn nach DIN 4149 ist der Einsatz von Gipsbau- und Gipsfaserplatten in erdbebengefährdeten Gebieten in Deutschland stark eingeschränkt. In solchen Erdbebenzonen wurde bisher häufig eine Beplankung ausschließlich mit Holzwerkstoffplatten vorgeschrieben. Rigips konnte jetzt in Zusammenarbeit mit der Versuchsanstalt für Holz und Trockenbau in Darmstadt nachweisen, dass die bewährten „Rigidur H“-Gipsfaserplatten in puncto Erdbebensicherheit ebenso zuverlässig sind wie Holzwerkstoffplatten. Ein Gutachten bescheinigt „Rigidur H“ in Verbindung mit Klammern als Befestigungsmittel die Eignung als „uneingeschränkt anwendbares Beplankungsmaterial“ nach DIN 4149:2005–04.
Saint-Gobain Rigips
Tel.: (0211) 5503-0/Fax: -208
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