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WDVS-Instandsetzung

Technik
WDVS-Instandsetzung

Ein Gutachten des Industrieverbandes WerkMörtel IWM gibt Sicherheit, ob die Instandsetzung von Wärmedämm-Verbundsystemen zulassungskonform ist oder nicht.

Darf man ein bestehendes WDVS überarbeiten oder nicht? Erlischt die Zulassung? Benötigt man sogar eine neue Zulassung? Muss das alte WDVS runter? Pragmatische Lösungen sind gefragt. Rechtssicherheit auf der einen und Praktikabilität auf der anderen Seite. Mit zwei gut begründeten Gutachten hat der IWM diesen Spagat nun geschafft und stärkt damit den Fachunternehmen den Rücken.

Heraus aus der Komplexität
„Leider sind WDVS noch immer nicht genormt, sondern in Zulassungen geregelt, obwohl sie seit Jahrzehnten bewährt sind“, meint der zuständige Arbeitskreisleiter im Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM), Kay Beyen. Dadurch hafte dem System eine gewisse Komplexität an, die es immer wieder zu durchbrechen gelte. „Wenn über den Einbau einer simplen Fensterbank in eine WDVS-Fassade schon dicke Bücher geschrieben werden müssen, dann läuft etwas falsch.“
Gerade das Überarbeiten eines WDVS mit einer neuen Putzschicht kommt in der Praxis immer wieder vor. So war es aus Sicht des IWM an der Zeit, die in der Praxis längst bewährte Maßnahme aus der rechtlichen Grauzone herauszuholen und für klare Verhältnisse zu sorgen.
Status quo
Solange keine europäischen oder nationalen Normen vorliegen, bleiben Wärmedämm-Verbundsysteme im Sinne der Bauordnungen „nicht geregelte Bauarten“. Daher muss der Verwendbarkeitsnachweis anders erbracht werden, z.B. durch eine bauaufsichtliche Zulassung. Dies ist in Deutschland derzeit der „Normalfall“.
Liegt eine solche Zulassung vor, so darf von ihr nicht wesentlich abgewichen werden. Der Fall, dass ein einmal aufgebrachtes WDVS später noch einmal neu überputzt wird, ist in den Zulassungen aber nicht ausdrücklich geregelt. Wie ist also vorzugehen?
So geht’s
Im Auftrag des IWM hat das Gutachter- und Sachverständigenbüro Sahlmann & Partner die „Gutachterliche Stellungnahme zum Aufbringen von neuen Putzschichten auf bestehende Wärmedämm-Verbundsysteme“ erstellt. Darin kommen die Gutachter zu dem Schluss, dass das Auftragen einer neuen Putzlage auf ein vorhandenes WDVS keine wesentliche Abweichung von der Zulassung darstellt. Einschränkungen zu beachten:
  • Die Aussage gilt nur für Systeme mit EPS oder Mineralwolle als Dämmstoff.
  • Bei Systemen mit Mineralwolle (geklebt bzw. geklebt und gedübelt) darf das Gesamt-Flächengewicht der Kombination aus alter und neuer Putzlage 30 kg/m² nicht überschreiten.
  • Bei Systemen mit EPS-Dämmstoff (geklebt bzw. geklebt und gedübelt) darf das Gesamt-Flächengewicht der Kombination aus alter und neuer Putzlage 50 kg/m² nicht überschreiten.
  • Für den Untergrund (= „alte“ Putzoberfläche) gelten folgende Anforderungen – eben, trocken, fett- und staubfrei – Abreißfestigkeit von mindestens 0,08 N/mm² – Dauerhafte Verträglichkeit vorhandener Beschichtungen mit dem neuen Putzsystem. – Stark saugende Untergründe sind mit einer Grundierung zu versehen – Unebenheiten > 1 cm/m sind mechanisch zu egalisieren.
  • Die Gesamtdicke des Putzsystems aus Alt- und Neuputz darf die in der anzuwendenden Zulassung (s.u.) enthaltene Gesamtdicke für den Putz nicht überschreiten.
  • Der Neuputz muss der anzuwendenden Zulassung (s.u.) entsprechen.
  • Mineralische Altputze können mit mineralischen oder organisch gebundenen Putzen überputzt werden, während organisch gebundene Altputze nur mit bindemittelgleichen Neuputzen überarbeitet werden können.
  • Der Hellbezugswert des neuen Putzes muss im Bereich des vorhandenen Altputzes liegen (keine dunklere Farbe als beim vorhandenen System zulässig).
Bezüglich des Brandschutzes wird die Baustoffklasse des Gesamtsystems einschließlich der neuen Putzlage von dem brandschutztechnisch am niedrigsten eingestuften Baustoff bestimmt.
Fachunternehmer-Wissen
Was muss der Fachunternehmer über das vorhandene System wissen? Bevor eine Überarbeitung durchgeführt wird, muss der Fachunternehmer sich vergewissern, ob die o.a. Randbedingungen eingehalten werden können. Dazu muss er zunächst wissen, wie das vorhandene WDVS aufgebaut ist und nach welcher Zulassung es ausgeführt wurde:
  • Art, Dicke und Menge des vorhandenen Klebers
  • Art und Dicke des Dämmstoffs
  • Art und Anzahl der Befestigungsmittel
  • Art und Dicke des Armierungsputzes
  • Art und Dicke des Oberputzes
Wurde ein System vor Einführung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (1994) ausgeführt oder lässt sich nicht mehr eindeutig rückverfolgen, welcher Zulassung das vorhandene System entspricht, muss ein anderer Weg beschritten werden.
Die Erkenntnisse aus der Bestandsaufnahme können dann dazu herangezogen werden, sie einem äquivalenten zugelassenen System zuzuordnen und aus dessen Zulassung die Anwendungsgrenzen zu ermitteln.
Die anzuwendende Zulassung ist also entweder die Zulassung des vorhandenen „Alt“’-Systems oder eine neuere Zulassung, die auf das vorhandene System bestmöglich zutrifft.
Baurecht
Parallel zu dem o.a. Gutachten wurde vom IWM ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dr. Barbara Gay, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, zeigt darin auf, dass bauaufsichtliche Zulassungen gewisse Abweichungen gestatten.
Eine in den Zulassungen enthaltene „Öffnungsklausel“ lege fest, dass solche Abweichungen im Einzelfall zu beurteilen seien und ggf. zusätzlicher Nachweise bedürften. Das nun vorliegende Gutachten des Gutachter- und Sachverständigenbüros Sahlmann & Partner sei als eine solche Beurteilung nebst Nachweis- erbringung zu werten.
Zusammenfassung
Dem Industrieverband WerkMörtel e.V. IWM ist es gelungen, ein lange diskutiertes Problem pragmatisch zu lösen. Beide vorliegenden Gutachten bestätigen, dass vorhandene Wärmedämm-Verbundsysteme mit einer neuen Putzlage überputzt werden können. Werden die beschriebenen Randbedingungen alle eingehalten, sind auch die bauordnungsrechtlichen Anforderungen erfüllt.
Werden die Randbedingungen eingehalten, sind die bauordnungsrechtlichen Anforderungen erfüllt.

PRAXISPLUS
Literatur zur WDVS-Instandsetzung
Reuschel, Mathias: Gutachterliche Stellungnahme zum Aufbringen von neuen Putzschichten auf bestehende Wärmedämm-Verbundsysteme. Leipzig: S&P Gutachter + Sachverständige; 2014
Gay, Barbara: Gutachterliche Stellungnahme zur Frage des Bestandes von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen von Wärmedämm- Verbundsystemen bei Aufbringen neuer Putzschichten. Düsseldorf: Rechtsanwälte Kapellmann und Partner mbB; 2014
Beide Gutachten stehen unter www.iwm.de zum Download bereit.
Ansprechpartner beim IWM sind Kay Beyen und Antje Hannig.
Kay Beyen ist Leiter des IWM-Arbeitskreises Wärmedämmsysteme und Leiter der Anwendungstechnik bei der Baumit GmbH in Bad Hindelang. Außerdem ist er öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Stuckateurhandwerk.
Antje Hannig ist Diplom-Bauingenieurin und Leiterin Technik beim IWM.
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