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Holzbeschichtungen Teil 3

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Holzbeschichtungen Teil 3

Haltbarkeit wird durch Klima, Lage und Beanspruchung beeinflusst und kann durch Beschichtung verbessert werden.

Ohne wirksamen Schutz verlieren Holzoberflächen schnell an Glanz und aufwendige Holzkonstruktionen schnell an Halt. Das UV-Licht verwandelt den Klebstoff des Holzes (Lignin) in wasserlösliche Bestandteile. Folge: Die Holzoberfläche wird zerstört, sie wird grau und anfällig gegen Feuchteeintritt mit möglichem Pilzbefall. Bläue lässt feuchtes Holz quellen und Nässe dient vielen Schädlingen als Nährboden. Damit Holzkonstruktionen ihre Stabilität und Häuser ihren Wert behalten, ist eine Beschichtung erforderlich, die den Klimabedingungen und den konstruktiven Eigenarten entspricht.

Klima und Lage

Die Haltbarkeit des Holzes ist neben der Beschichtung abhängig von der Intensität der Wetterbelastung. Die Wetterbeanspruchung des Holzes an der Nordseite eines Gebäudes gilt als relativ schwach, während Holz an der Südwestseite einer starken Belastung ausgesetzt ist. Im Gegensatz hierzu ist die Gefahr mikrobiellen Bewuchses an Nordseiten und generell in verschatteten Bereichen höher.
Nach DIN EN 927 gelten die Klimabedingungen (Mikro- und Makroklima) und die konstruktive Ausführung der Holzbauteile als maßgeblich für die Beanspruchung der Beschichtung. In Anlehnung an DIN EN 927–1 wird zwischen den drei Klimabedingungen „gemäßigt“, „streng“ und „extrem“ unterschieden, die sich aus den Expositionsrichtungen ergeben:

Klimabedingungen in Anlehnung an DIN EN 927–1.


Konstruktiver Schutz

Nach DIN EN 927–1 sind für die Beanspruchung nicht nur das Klima, sondern auch der Schutz ausschlaggebend, der sich durch die Konstruktion ergibt. Konstruktive Maßnahmen, wie vor allem Überdachungen, können die Beanspruchung verringern. Im Allgemeinen wird die durch die Konstruktion bedingte Beanspruchung der Beschichtungsflächen in drei Gruppen unterschieden.
Konstruktion/Holzbauteil geschützt: Ist die Konstruktion weitgehend vor unmittelbarer Sonneneinstrahlung, Niederschlägen und Wind geschützt, z. B. durch ausreichenden Dachüberstand, führen selbst extreme Klimabedingungen nur zu einer mittleren Beanspruchung.
Konstruktion/Holzbauteil teilweise geschützt: Bei Gebäuden bis zu drei Geschossen können Sonneneinstrahlung, Niederschläge und Wind einwirken. Die Holzbauteile sind in üblichen Leibungen zurückgesetzt, wodurch sich in Teilbereichen ein konstruktiver Schutz ergibt.
Konstruktion/Holzbauteil nicht geschützt: Als „nicht geschützt“ wird ein Holzbauteil bezeichnet, wenn Sonne, Regen und Wind ungehindert einwirken. Dies gilt für Holzbauteile an Gebäuden mit bis zu drei Geschossen in exponierter Lage, bei fassadenbündigen Fenstern und Außentüren sowie bei allen freistehenden Holzkonstruktionen.

Nur in Teilbereichen ist für die Holzbauteile ein konstruktiver Schutz vorhanden.


Beanspruchung

Die Beanspruchung des beschichteten Holzbauteils in den Klassen „schwach“, „mittel“ und „stark“ ergibt sich aus der Bewertung der klimatischen Bedingungen und dem konstruktiven Schutz. Der Begriff Klimabedingung bestimmt hier die auf das zu beurteilende Bauteil einwirkenden klimatischen Beanspruchungen unter Berücksichtigung der Lage und der Himmelsrichtung. Die Wechselwirkungen zwischen Mikro- und Makroklima sind komplex. Die Bewertung am Beispiel eines Einfamilienhauses in Tabelle 1 erhebt keinen wissenschaftlichen Anspruch, sondern soll eine pragmatische Lösung für die Praxis sein. Das frei stehende Einfamilienhaus hat eine direkt bewitterte Holzverkleidung an der Südseite in einem Wohngebiet im Rheinland.

Wartungsvereinbarungen

Ob problematischer oder erstklassiger Untergrund, deckender oder lasierender Schutz, keine Holzbeschichtung hält ewig. Jede Beschichtung altert je nach Umgebungs-, Beanspruchungs- und Untergrundbedingungen. Die Standzeiten reichen von wenigen Monaten bis zu mehr als zehn Jahren. Die Einschätzung über die mögliche Haltbarkeit der Beschichtung liegt immer beim ausführenden Malerfachbetrieb. In einzelnen Fällen stehen Maler dadurch vor einem echten Problem, da die Gewährleistungsfristen für Mängel an Bauwerken nach VOB und BGB vier bzw. fünf Jahre vorsehen. Alterung, Verschleiß und Haltbarkeit haben aber nichts mit den Gewährleistungsfristen für Sachmängel zu tun. Dennoch empfiehlt es sich, den Auftraggeber über die zu erwartende Haltbarkeit der zu erbringenden Leistung zu informieren und ihm eine mögliche Pflege und Wartung aufzuzeigen. Dies ist umso wichtiger, sofern sicher ist, dass die ausgeführte Leistung innerhalb der Gewährleistungsfristen Pflege- und Wartungsarbeiten notwendig macht. Die Aufklärung sollte schriftlich in das Kundenangebot aufgenommen werden. Für den Hauseigentümer bedeutet diese Vereinbarung den langfristigen Werterhalt seiner Immobilie, für den ausführenden Fachbetrieb mehr Planungssicherheit. Kurz: Die regelmäßige Wartung schützt Werte.

Bestimmung der Beanspruchungsbedingungen in Anlehnung an DIN EN 927–1.Fotos: Herbol

Raphael Oeggerli, Herbol
Quelle: Malerblatt 02/2010
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