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Akten schneller aussortieren

Aufbewahrungsfristen
Akten schneller aussortieren

Der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2013 beinhaltet die wesentliche Neuregelung, dass Unternehmen ab 2013 Rechnungen und Belege nicht mehr zehn Jahre aufbewahren müssen. Die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist soll zunächst acht (in den Jahren 2013 bis 2015) und anschließend dauerhaft sieben Jahre (ab 2015) betragen. Sollte die Fristverkürzung endgültig im BStBl verkündet werden, würde Deutschland mit der Mehrzahl der übrigen EU-Mitgliedsstaaten gleichziehen. Die Wirtschaft würde jährlich um 600 bis zu 800 Mio. € entlastet. Das ergibt sich aus der Gesetzbegründung der Bundesregierung zu diesem Änderungspunkt. Darauf weist das Portal www.deubner-steuern.de hin.

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