Handwerk wehrt sich gegen zunehmende Einmischung in das Verfahren zur Vergabe öffentlicher Kleinaufträge
BWHT- Hauptgeschäftsführer Hartmut Richter verweist auf die Europäische Kommission, die vor kurzem als so genannte „auslegende Mitteilung“ Leitlinien für die faire Vergabe von Aufträgen mit geringem Auftragswert durch die öffentliche Hand erlassen hat. Die Schwellenwerte betragen 211.000 Euro für Aufträge über Waren und Dienstleistungen und 5,3 Millionen Euro für Bauaufträge. Der jeweilige Einzelauftrag ist daher besonders für kleine und mittlere Betriebe des Handwerks zum Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen von großem Interesse.
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