Der Sachverständige Robert Kussauer aus Leutkirch nimmt kritisch Stellung zum Beitrag „Qualitäts-Offensive“, Malerblatt 8/2005, Seite 20.
Seit Jahren bin ich Leser vom Malerblatt und finde die Berichte meist sehr informativ und interessant. Doch in der Ausgabe 8/2005 unter der Rubrik „Technik + Werkstoffe“ im Beitrag „Qualitäts-Offensive“ werden Aussagen getätigt, die ich als sehr kritisch erachte. Der Beitrag über das Wärmedämmverbundsystem vermittelt dem Leser, dass organische WDVS mit Putzen bzw. Anstrichen versehen werden dürfen, die den Hellbezugswert 20 unterschreiten. In Ihrer Ausgabe schreiben Sie, dass Hellbezugswerte von 15 realisierbar sind. In der Ausgabe 6/2004 wurde dem Verarbeiter gar suggeriert, dass schwarze Beschichtungen auf organischen WDVS machbar sind. Laut dem „Stand der Technik“ (siehe hierzu BFS-Merkblatt Nr. 21, Stand Februar 2005) dürfen jedoch nur Oberflächen von Wärmedämmsystemen erstellt werden, die einen Hellbezugswert von 20 nicht unterschreiten. Dass es durchaus sinnvoll ist, sich an den vorgegebenen Hellbezugswert zu halten, zeigen aufgetretene Schäden, die von zu dunklen Anstrichen bzw. den daraus resultierenden temperaturbedingten Dehnungen und Stauchungen herrühren. Bevor vom Verarbeiter ein WDVS mit einer, bezüglich des Hellbezugswerts, zu dunklen Beschichtung versehen wird, empfiehlt es sich bestehende Objekte kritisch zu betrachten – insbesondere das Objekt auf Seite 25 der Malerblatt-Ausgabe 6/2004.
Rechtlich sehe ich eine große Gefahr für den Verarbeiter, der bei der Ausführung von WDVS mit Hellbezugswerten unter 20 auf die Herstellerangaben vertraut, sich aber gleichzeitig gegen den Stand der Technik wendet. Wer trägt im Schadensfall die Kosten, wenn sich der Verarbeiter nicht vor der Ausführung der Arbeiten gegenüber dem Hersteller abgesichert hat?
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