Ab 1. Januar 2013 tritt die Reform der Rundfunkgebühr in Kraft. Künftig müssen Betriebe alle Betriebsstellen mit Adresse, Beschäftigtenzahl und Zahl der gewerblich genutzten Fahrzeuge anmelden. Die zu entrichtende Abgabe errechnet sich dann nach einem Staffelmodell. Nicht berücksichtigt werden geringfügig Beschäftigte, Auszubildende sowie der Betriebsinhaber. Weitere Informationen sowie einen Gebührenrechner finden sie hier
http://bit.ly/W5i4FG
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